Verhandlungssaal
ORF.at/Zita Klimek
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Chronik

Mordprozess gegen Bierwirt im Dezember

Noch vor Weihnachten wird der Prozess gegen einen als „Bierwirt“ bekannt gewordenen Wiener Gastronomen stattfinden. Er soll Ende April seine Ex-Freundin erschossen haben. Dem Mann droht lebenslang und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der Mordprozess im Landesgericht für Strafsachen Wien ist für 20. Dezember angesetzt. Das Urteil soll am 22. Dezember gesprochen werden, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Mittwoch auf APA-Anfrage mit. Die Frau hatte wenige Tage vor der Tat ihre Beziehung zu dem Angeklagten nach 15 Jahren beendet.

Grund dafür soll ein Zwischenfall in ihrer Wohnung gewesen sein. Damals habe sich der Mann der Familie der Frau gegenüber derart ungehörig verhalten haben, dass der Vater der Frau ihn aus der Wohnung warf. Der Angeklagte soll daraufhin mit einer Waffe über den Kopf des Schwiegervaters in einen Türstock geschossen haben. Anzeige wurde nicht erstattet, aber die Frau wollte danach definitiv die Trennung.

Nachbar als Zeuge

Etwa eine Woche nach diesem Zwischenfall tauchte der Angeklagte mit einer Pistole bewaffnet in der Wohnung seiner Ex-Freundin auf. In der Wohnung befanden sich neben der Frau noch ein Nachbar und dessen Tochter. In deren Gegenwart soll er Schüsse auf die Frau abgefeuert haben. Sie überlebte trotz rascher Versorgung in einem Spital nicht. Laut Anklage forderte der Bierwirt den Nachbarn auf, die Wohnung zu verlassen.

Der geschockte Mann lief demnach in seine Wohnung und verriegelte diese. Als der Angeklagte Sturm läutete und Alkohol verlangte, habe er diesem „durch ein Fenster eine Flasche Bacardi Superior 0,7 Liter und eine Flasche Eristoff Red 0,7 Liter“ gegeben. Damit habe sich der Angeklagte im Hof auf eine Bank gesetzt, beide Flaschen nahezu zur Gänze ausgetrunken und auf die Polizei gewartet haben. Die nahm in kurz darauf fest.

Anwalt: Bierwirt bedaure die Tat

Es tue seinem Mandanten furchtbar leid, hatte sein Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger anlässlich der Anklageerhebung Ende Oktober im Gespräch mit der APA erklärt. Der Bierwirt habe die Tat „im Zustand voller Berauschung“ begangen und sei deshalb nicht schuldfähig, sagte Arbacher-Stöger.

Eine Straftat im Vollrausch schließt die Anklagebehörde auf Basis der gutachterlichen Feststellungen des Psychiaters allerdings aus. Demzufolge hätte der Bierwirt nämlich im Tatzeitpunkt 12,6 Promille intus gehabt, würden die von ihm behaupteten Mengen an Alkohol, die er seit dem 28. April vertilgt haben will, den Tatsachen entsprechen. Die bei der Festnahme erwiesene Alkoholisierung des 43-Jährigen lässt sich aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde „einwandfrei aus dem Nachtrunk erklären“, also den Alkoholika, die dem 43-Jährigen vom Nachbarn der Getöteten überlassen wurden.

Staatsanwaltschaft hält Einweisung für „zwingend notwendig“

Dem Angeklagten drohen wegen Mordes zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Zusätzlich zur Verurteilung beantragte die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Diese hält die Staatsanwaltschaft laut Anklageschrift für „zwingend erforderlich“. Ausschlaggebend dafür sind die gutachterlichen Feststellungen des psychiatrischen Sachverständigen Siegfried Schranz. Er bescheinigt dem Bierwirt zwar Zurechnungsfähigkeit im Tatzeitpunkt.

Schranz kommt aber auch zum Schluss, dass dieser eine psychische Störung aufweist, die einer seelisch-geistigen Abnormität höheren Grades gleichkommt, welche ursächlich für die Bluttat war. In dem Gutachten ist von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit vorwiegend emotional instabilen, impulsiven, dependenten und dissozialen Anteilen die Rede. Zudem soll der regelmäßige Konsum von Benzodiazepinen, Alkohol und Kokain beim Angeklagten Verhaltensstörungen bewirkt haben.

Dieses Gemenge macht den Bierwirt nach Ansicht von Schranz derart gefährlich, dass der Sachverständige mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ davon ausgeht, dass der Bierwirt ohne die im Maßnahmenvollzug gewährleisteten haftbegleitenden therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten weitere Tötungsdelikte sowie andere Taten mit schweren Folgen begehen könnte.

Rechtsstreit mit Politikerin

Bekannt geworden war der Bierwirt vor dieser Tat durch einen Rechtsstreit mit der Klubobfrau der Grünen, Sigrid Maurer. Er zog aber seine Privatklage wegen übler Nachrede gegen Maurer zurück, das Verfahren wurde eingestellt. Seit dieser Zeit soll auch sein Alkohol- und Drogenkonsum zugenommen haben, was in der Beziehung mit seiner Freundin zu massiven Problemen führte.