Dass Gastronomie und Tourismusbetrieben erst am 20. Dezember aufsperren dürfen, war bereits bekannt. Bei Freiluftveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 300 Personen. Diese müssen geimpft oder genesen sein und müssen zudem ein negatives PCR-Testergebnis mitbringen. Es gilt also die sogenannte 2-G-Plus-Regel. Das Tragen einer Maske ist nicht nötig. Werden Sitzplätze zugewiesen, dann dürfen bis zu 4.000 Menschen an dem Event teilnehmen.
Kein 2-G-Plus in Innenräumen
Anders als vor dem Lockdown in Wien geplant, kommt 2-G-plus aber nicht in Innenräumen. Dort gilt künftig – so wie in der Bundesverordnung festgehalten – 2-G sowie FFP2-Masken-Tragepflicht. Wie ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) der APA erläuterte, liegt das daran, dass Länder regional lediglich Verschärfungen vornehmen können.
Man hätte zwar 2-G-Plus bei Indoor-Veranstaltungen verordnen, die Maskenpflicht aber zugleich nicht lockern können. Test und Maske wollte man den Besucherinnen und Besuchern aber nicht zumuten, wurde betont.
Eine Person pro Woche in Spitälern
Strenger geht man auch in Spitälern vor. Die Zahl der Besucher ist – abgesehen von speziellen Härtefällen – auf eine Person pro Patient und pro Woche beschränkt. Zudem gilt dies erst ab der zweiten Woche Aufenthalt. Gemäß Bundesverordnung ist in Spitälern und Kuranstalten wieder ein Besucher pro Tag und Person zugelassen, wenn er 2-G erfüllt und zusätzlich PCR-getestet ist.
Wien reagiere mit den strengeren Richtlinien auf die Gefahren durch die neue Omikron-Variante, erläuterte der Sprecher. Ein weiterer Bereich, in dem Wien vor dem Lockdown verschärfen wollte, ist aktuell nicht relevant. Denn auch in der Nachtgastronomie hätte 2-G-Plus angewendet werden sollen. Deren Öffnung ist aber noch kein Thema. Restaurants und Cafes dürfen hingegen am 20. Dezember wieder aufsperren, wobei dort dann die 2-G-Regelung gelten wird.