Chronik

Sextourist missbrauchte Kinder: Haft

Ein Wiener Hausmeister ist am Dienstag am Landesgericht zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Er soll als Sextourist auf den Philippinen Kontakt zu Kindern gesucht haben soll.

Der Angeklagte war Ende Juni in der Bundeshauptstadt festgenommen worden, seither sitzt er in U-Haft. Der bisher Unbescholtene sei von einer „vielschichtigen pädosexuellen Aktivität“ geprägt, und zwar „in einer Dimension, die dem Begriff der geistig-seelischen Abnormität höheren Grades entspricht“. Das legte der von der Justiz zum Gutachter bestellte psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann dem Gericht als Expertise dar.

Chatkontakt mit Gleichgesinntem

Der Hausmeister wiederum legte vor einem Schöffensenat ein umfassendes Geständnis ab. Er schilderte, wie er zunächst in einem einschlägigen Chat einen auf den Philippinen lebenden Gleichgesinnten kennenlernte, der ihm eines Tages Sexkontakte in seiner Heimat anbot: „Er hat gesagt, er kann mir auch behilflich sein, eine Unterkunft zu suchen.“

Fortan flog der Wiener einmal jährlich auf die Philippinen, wobei ihn sein Bekannter zunächst mit seiner Schwester vertraut machte. „Mit der war ich zwei Jahre zusammen. Von 2013 bis 2015. Wir waren eine ganz normale Partnerschaft“, erklärte der Angeklagte. Sie sei erwachsen gewesen, betonte er. Seine Familie in Wien hatte von der Fernbeziehung keine Ahnung.

Shows über Skype

„Irgendwann hat er mich gefragt, ob ich an jungen Mädchen interessiert bin“, setzte der Angeklagte seine Schilderung fort. In Wien nahm er in weiterer Folge über Skype „Livesexshows“ mit jungen Mädchen auf den Philippinen in Anspruch. Im Urlaub ließ er sich Mädchen auf sein Hotelzimmer bringen. Zumindest in einem Fall ließ er dabei von einem Kind geschlechtliche Handlungen an sich vornehmen.

Das habe er dann aber abgebrochen, „als ich bemerkt habe, dass sie sich unwohl fühlt“, gab der Mann zu Protokoll. Seine Kontaktperson wurde 2018 festgenommen und auf den Philippinen mittlerweile zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Mann habe über Jahre hinweg einen länderübergreifenden Kindersexring unterhalten, erklärte die Staatsanwältin in Wien.

Urteil auch wegen Kinderpornografie

Das – nicht rechtskräftige – Urteil gegen den Hausmeister bezog sich nicht nur auf sexuellen Missbrauch von Unmündigen. Darüber hinaus hatte er im Internet nicht weniger als 608 männliche jugendliche Chatpartner dazu gebracht, im Rahmen von Videochats sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Neun der Betroffenen waren unmündig, das heißt noch keine 14 Jahre alt. Die Clips speicherte der Hausmeister auf diversen Festplatten ab.

An das Material war er mit einer heimtückischen Methode gelangt. Er gab sich den jungen Burschen gegenüber als Mädchen aus und besorgte sich eine Software, die ihm beim Videochat mit seinen Gesprächspartnern ein entsprechendes attraktives Äußeres gab. Nachdem er die Betroffenen zur Vornahme von Handlungen aufgefordert hatte, speicherte er die Szenen ab.

„Nicht ausschließlich pädophil“

Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, warum er sich an Buben herangemacht habe, erwiderte der 57-Jährige: „Weil es im Internet hauptsächlich Burschen gab.“ Ihm tue es jetzt leid, „dass sie Schwierigkeiten mit der Polizei und der Familie bekommen haben. Das wollte ich nicht. Ich wollte nur in der Anonymität des Internet bleiben.“

Im Darknet rief der Angeklagte 3.300 kinderpornografische Websites auf und legte sich mit dem Material, das missbrauchte Kinder ab dem Babyalter mitumfasste, eine entsprechende Sammlung an. Dem psychiatrischen Gutachten zufolge ist der Mann „nicht ausschließlich pädophil“, hat aber einen starken, hochgradig abnormen Drang in diese Richtung.

„Große Gefahr“

Nach der Urteilsverkündung erbat der 57-Jährige Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, kann der Mann nach Verbüßung der über ihn verhängten Strafe zeitlich unbefristet weiter im Maßnahmenvollzug angehalten werden, bis man seine pädophile Neigung mit haftbegleitenden therapeutischen Maßnahmen insoweit in den Griff bekommt, als er keine Gefahr mehr darstellt.

„Für uns ist klar, dass von Ihnen eine große Gefahr ausgeht, wenn Sie nicht in einer dafür geeigneten Anstalt behandelt werden“, bemerkte die Vorsitzende zur Einweisung in eine Sonderstrafanstalt.