Grund dafür seien die unterschiedlichen CoV-Bestimmungen in den angeflogenen Ländern, die sich auch kurzfristig ändern und die Einsatzplanung zunehmend schwierig machen würden. „Wir waren und sind während der gesamten Pandemie zunehmend mit herausfordernden Rahmenbedingungen konfrontiert“, schrieb die AUA am Donnerstag auf APA-Anfrage und verwies auf gesetzliche Vorgaben speziell für ungeimpfte Crew-Mitglieder. Oberste Priorität seien die Gesundheit der Crews und Passagiere sowie ein stabiler Flugbetrieb.
Impfquote bei rund 94 Prozent
Wer nicht geimpft oder genesen ist, wird ab dem 1. März nicht mehr für Dienste eingeteilt und verliert somit auch sein Gehalt. Wer sich doch noch impfen lässt, darf, sobald der Impfschutz aufrecht ist, auch wieder fliegen. Zusätzlichen Druck auf Nichtgeimpfte werde es nicht geben, „wir akzeptieren das als persönliche Entscheidung“, so die AUA. Allzu viele Personen dürfte die Neuerung allerdings nicht betreffen: Die Impfquote im Konzern liege bei rund 94 Prozent. Die Maßnahme sei auch mit dem Betriebsrat abgestimmt.
Die zuständige Gewerkschaft vida will prüfen, ob die 2-G-Pflicht arbeitsrechtlich zulässig ist. Derzeit könne man das aber noch nicht abschätzen, weil noch nicht klar ist, auf welche rechtliche Basis sich die 2-G-Regel bei der AUA stützen wird. Auch die genaue Ausgestaltung des Gesetzes zur allgemeinen Impfpflicht werde eine Rolle spielen, erklärte ein vida-Sprecher gegenüber der APA.