Peter Hacker
APA/Hans Punz
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Coronavirus

Verordnung für Wien „verantwortungslos“

Die neuen CoV-Maßnahmen stoßen in Wien auf wenig Gegenliebe. Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) spricht von einem „verantwortungslosen Handeln“. Dass infiziertes medizinisches Personal arbeiten gehe, werde es in Wien nicht geben.

„Dieses verantwortungslose Handeln wird dazu führen, dass wir die Hochinzidenzphase unnötig in die Länge ziehen. Das kommt nahezu einer gesundheitsbehördlichen Selbstaufgabe gleich“, so Hacker in einer schriftlichen Stellungnahme. Man habe das entsprechende Dokument auch „leider erst im Laufe des Tages das erste Mal zu Gesicht bekommen und haben deshalb Zeit gebraucht, um es gewissenhaft durchzuarbeiten“, erklärte der Stadtrat.

Keine positiv Getesteten im Gesundheitssektor

Fix ist für ihn jedenfalls, dass im Wiener Gesundheitssektor keine positiv Getesteten tätig sein werden, wiederholte er einmal mehr: „Infiziertes medizinisches Personal wird in Wien unter keinen Umständen arbeiten gehen.“ Die neue Empfehlung von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) sieht vor, dass symptomlos Infizierte sowie jene mit leichtem Krankheitsverlauf (ohne Sauerstoffbedürftigkeit) unter Auflagen nach fünf Tagen auch ohne Test aus der Absonderung entlassen werden können.

Hackers Büro lieferte am Donnerstag eine umfassende Begründung für die Haltung der Stadt. „Ein Automatismus zur Beendigung der Absonderung nach fünf Tagen ohne vorheriges Testen ist eine deutliche Abkehr von der bisherigen Präzision der Gesundheitsbehörden, deren wissenschaftliche Evidenz im Dokument nicht ausreichend begründet ist“, hieß es in dem Schreiben.

CoV-Verordnung für Hacker verantwortungslos

Die neuen CoV-Maßnahmen stoßen in Wien auf wenig Gegenliebe. Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) spricht von einem „verantwortungslosen Handeln“. Dass infiziertes medizinisches Personal arbeiten gehe, werde es in Wien nicht geben.

„Verkehrsbeschränkung“ nicht kontrollierbar

Auch wird u.a. die komplexe Regelung der „Verkehrsbeschränkung“ kritisiert und darüber hinaus auch die mögliche Tätigkeit der Betroffenen in „vulnerablen Bereichen“. Die verschiedenen Optionen von Absonderung, Verkehrsbeschränkung bis hin zur Freitestmöglichkeit aus ebendiesen seien „kaum kommunizierbar“ und würden einen „dramatischen Mehraufwand“ bei den Gesundheitsbehörden verursachen. „Auch die Kontrolle dieser vielfältigen Maßnahmen wird in Österreich durch die Bezirkshauptmannschaften kaum mehr möglich sein“, hieß es.

Auch zeige die Erfahrung in Wien, dass nur knapp die Hälfte aller positiven Fälle mit so geringen Symptomen belastet sei, dass sie einen Freitestversuch unternehmen. Nur zehn Prozent der positiven Fälle schaffen es demnach tatsächlich, sich am fünften Tag freizutesten – weitere 20 Prozent in den Tagen sechs bis neun. „Die Regulierungen zu Freitestungen betreffen daher grundsätzlich 70 Prozent der positiven Fälle nicht.“

Es sei auch „zu vermuten“, dass viele Personen auf die Variante der Verkehrsbeschränkungen zurückgreifen werden (und sich nicht freitesten lassen, auch wegen der geplanten Reduzierung der Tests). Daher sei davon auszugehen, dass die Vorgaben der Verkehrsbeschränkung von den Betroffenen „mangels Überwachbarkeit nicht eingehalten werden“. Dadurch werde eine „unnötige Verlängerung der Hochinzidenzphase“ riskiert.

Haftungsrisiko im Gesundheitsbereich

Auch verwies Hacker auf die rechtliche Problematik: „Speziell in vulnerablen Bereichen wie Krankenanstalten und Pflegewohneinrichtungen kann nicht verlangt werden, ein zusätzliches Haftungsrisiko einzugehen.“ Denn aus dem Behandlungsvertrag bzw. Betreuungsvertrag bzw. dem Arbeitsrecht würden sich auch „Schutzpflichten“ gegenüber den Patienten, Betreuten und Mitarbeitern ergeben.

Darüber hinaus wären bei einem bewussten Einsatz von positiven Mitarbeitern krankenanstaltenrechtliche, berufsrechtliche aber auch strafrechtliche Folgen zu befürchten, so Hackers Büro.