ABD0141_20200515 – WIEN – …STERREICH: Ein Lokal am Naschmarkt aufgenommen am Freitag, 15. Mai 2020, in Wien. Ab heute dŸrfen alle Betriebsarten des Gastgewerbes unter Einhaltung der Corona-Sicherheitsma§nahmen wieder aufsperren. – FOTO: APA/HERBERT PFARRHOFER
APA/HERBERT PFARRHOFER
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Coronavirus

Die meisten Regeln fallen auch in Wien

Aufgrund des Rückgangs bei Neuaufnahmen in Spitälern und bei der Sieben-Tage-Inzidenz trägt Wien die neuen CoV-Regeln des Bundes weitgehend mit. Ausnahmen gibt es nur für Spitäler und Heime, kündigte Gesundheitsstadtrat Peter Hacker an.

Der Gesamttrend zeigt nach unten. Wien werde daher in weitesten Zügen mit dem Bund mitgehen, sagte Hacker am Nachmittag bei einer Pressekonferenz in Wien. Mit kommenden Samstag werde es eine neue Verordnung für Wien geben. Damit „werden Regelungen zu 2-G in allen Bereichen beendet sein, in der Nacht von Freitag auf Samstag“, sagte Hacker. Davon betroffen sind Bereiche wie etwa Gastronomie und Sport. Somit gelten in Wiener lokalen die selben Regeln wie im Rest Österreichs. Man muss weder Genesung oder Impfung vorweisen, auch Maske ist keine mehr vorgeschrieben.

Laut Hacker wird 2-G auch in Spitälern nicht mehr aufrecht sein. Eine kleine Adaptierung für Spitäler und Heime werde sein, dass Besuche auf jeden Fall nur mit einem gültigen PCR-Test möglich sind. In Wien gilt dieser weiter nur 48 Stunden, anders als im Bund, wo 72 Stunden Gültigkeit besteht. In diesem Zusammenhang betonte Hacker, dass Mitarbeiter in Krankenanstalten weiter zweimal wöchentlich PCR-Tests machen werden, zusätzlich zur bestehenden 2,5 G-Pflicht – also geimpft, genesen oder PCR-getestet.

Neue Belastung erst für Herbst erwartet

Insgesamt rechnet Hacker damit, dass bis zum Sommer nicht mehr mit einer neuen, größeren Belastung durch Coronaviren gerechnet werden muss. Man könne mit einem weiteren Rückgang der Inzidenz rechnen, er hoffe, dass Wien nächste Woche „irgendwo zwischen der Grün- und Gelbschaltung“ sein werde. Prognosen für Mai würden kleine Steigerungen zeigen, „wir schätzen für Ende Juni dann noch einen weiteren Rückgang“.

Das alles sei freilich nur unter der Voraussetzung gültig, dass es keine neue Variante geben wird. Die könne sich innerhalb weniger Wochen entwickeln. Auf jeden Fall müsse aber für den Herbst mit einer neuen Belastung gerechnet werden. Hier werde vor allem das Impfprogramm eine entscheidende Rolle spielen, sagte Hacker.

Die Wiener Impfstraßen bleiben demnach aufrecht, jetzt vor allem für die vierte Impfung. Diese vierte Impfung sei für alle über 65 Jahren und für Risikopatienten gedacht, vier Monate nach der letzten Impfung oder Erkrankung. Für alle anderen würden dieselben Spielregeln gelten, allerdings mit einem Abstand von sechs Monaten.

Bundesweit viele Ausnahmen für Maskenpflicht

Die Maske bleibterhalten, die Zahl der Ausnahmen wird aber größer. Das sieht die am frühen Nachmittag präsentierte Verordnung von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) vor. Konkret bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Öffis und im lebensnotwendigen Handel, also z.B. in Lebensmittelgeschäften, allerdings fällt sie im normalen Handel, etwa Modegeschäften, und bei Veranstaltungen. Die Gültigkeit des Grünen Pass wird für Geboosterte auf ein Jahr verlängert.

Notwendig geworden war die Novellierung der Basismaßnahmen-Verordnung, da die geltende Fassung mit Karsamstag ausläuft. Die neuen Regeln gelten nun de facto bis zum Start der Sommerferien, konkret bis 8. Juli.

Neben dem lebensnotwendigen Handel, der ja auch z.B. Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken oder Trafiken umfasst, wird die Maske auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und den dazu gehörigen (geschlossenen) Bahnhöfen, in Taxis sowie weiter in Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie in Spitälern vorgeschrieben. Dort muss man auch geimpft oder genesen sein – mehr dazu in news.ORF.at.

Handel fordert Ende der Maskenpflicht

Die Omikron-Welle flacht weiter ab, und damit werden die Rufe nach dem Ende der Maskenpflicht im Handel wieder lauter. Aktuell gilt in Österreich die Maskenpflicht noch in sämtlichen Innenräumen. Die bundesweite Verordnung dazu läuft am Karsamstag aus.