Angeklagter auf dem Weg zu Verhandlungssaal
Angeklagter im Verhandlungssaal
Angeklagter im Verhandlungssaal
CHRONIK

Doppelmord-Prozess: Lebenslange Haft

Ein 29-Jähriger, der laut Anklage im September 2021 in Wien-Favoriten seine Ex-Frau und deren Freundin ermordet hat, ist am Landesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen sahen es einstimmig als gegeben an, dass der Mann seine Ex-Frau sowie deren Freundin in Mordabsicht mit einem Nudelwalker und einem Messer attackierte. Zudem urteilten die Geschworenen, dass der Angeklagte auch einen vermeintlichen Nebenbuhler ermorden wollte. Dieses Vorhaben scheiterte lediglich an der Alkoholisierung des Angeklagten zu diesem Tatzeitpunkt. Der Somalier hatte sich bei dem Prozess weitestgehend geständig gezeigt, gegen das Urteil legte er aber Berufung ein.

Doppelmord-Prozess: Lebenslange Haft

Ein 29-Jähriger, der laut Anklage im September 2021 in Wien-Favoriten seine Ex-Frau und deren Freundin ermordet hat, ist am Landesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Widersprüchliche Aussagen

Die Einvernahme des Angeklagten gestaltete sich bei dem Geschworenenprozess am Montag schwierig, da er immer wieder widersprüchliche Aussagen tätigte. Das Gericht konnte aber auf das umfassende zehnseitige Geständnis zurückgreifen, dass der 29-Jährige Somalier gegenüber der Polizei abgelegt hatte. Darin sagte er aus, dass er die Nacht auf den 13. September 2021 in der Wohnung seiner Ex-Frau, mit der ein gemeinsames Kind hat, verbracht hatte.

Dabei las er – wohl aus Eifersucht – die SMS der 38-Jährigen in deren Mobiltelefon. Eine Nachricht an einen Bekannten lautete: „War ein wenig beschäftigt, um 22.00 Uhr bin ich bereit“. Dies legte der Angeklagte offenbar sexuell aus und begann, sich zu betrinken. Zuerst spielte er noch mit dem Gedanken, sich selbst umzubringen, doch dann beschloss er seiner Einvernahme zufolge, stattdessen seine Ex-Frau, den Adressaten der SMS und eine Freundin der Frau, die er für das Scheitern der Ehe verantwortlich machte, umzubringen.

Angeklagter im Verhandlungssaal
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Der Angeklagte räumte bereits beim Eintreffen der Exekutive die Tat ein

Dutzende Messerstiche gegen zweites Opfer

Am nächsten Tag wartete der Angeklagte, bis die 38-Jährige das Kind in den Kindergarten gebracht hatte, holte aus der Küche einen Nudelwalker und attackierte die Frau in der Wohnung völlig unvermittelt mit neun wuchtigen Schlägen auf den Kopf. Danach legte er der Schwerverletzten eine Decke über den Kopf, nahm ein Messer und stach ihr in den Hals und in den Kopf.

Nach der Tat wartete der Somalier Wodka trinkend auf die Freundin, die jeden Tag gegen 12.30 Uhr zu seiner Ex-Frau zum Essen kam. Diese zwang er, sich im Schlafzimmer mit dem Rücken zu ihm auf das Bett zu knien. Dann attackiere er das um sein Leben bettelnde Opfer ebenfalls mit dem Nudelwalker und stach noch zusätzlich mit einem Messer zumindest 40 Mal auf die Frau ein.

Zur dritten Bluttat kam es nicht mehr. Zwar lockte der Verdächtige den vermeintlichen Nebenbuhler mittels SMS zu einem Treffpunkt vor dem Haus, doch vergaß er dabei sowohl das Messer als auch den Wohnungsschlüssel, wodurch er unbewaffnet war. In einem nahe gelegenen Park versuchte der Angeklagte noch vergeblich, den Mann mit einem Faustschlag zu attackieren. Wenig später wurde der 29-Jährige festgenommen.

Angeklagter bestritt Mordabsicht

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte weitestgehend geständig. Die Freundin seiner Frau und den vermeintlichen Nebenbuhler wollte er töten, seine Ex-Frau habe er hingegen „geliebt“. „Ich hatte einen Wutanfall, es hat Klick gemacht“, behauptete der Somalier. Hier bestritt er auch, den Mord geplant zu haben.

Dem widersprach der Gerichtspsychiater in seinem Gutachten. Bei der Tat habe es sich um einen „bilanzierenden Amoklauf“ gehandelt, bei dem der hochgefährliche Mann ohne Abkühlungsphase mit höchstmöglicher Brutalität drei Menschen zu Tode bringen wollte. Beim Tatzeitpunkt lag demnach auch keine psychische Erkrankung oder eine wesentliche Beeinträchtigung durch Alkohol vor.