Chronik

Mutter mit Hantel erschlagen: Einweisung

In Wien ist heute ein 58-jähriger Mann vor Gericht gestanden, weil er seine 83-jährige Mutter mit einer Hantel erschlagen hat. Der Mann wurde rechtskräftig in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter eingewiesen.

Der 58-Jährige leidet unter einer psychotischen Depression, weswegen er für seine Tat nicht verantwortlich zu machen ist. Am 16. Februar dieses Jahres schraubte er eine Gewichtsscheibe auf eine Seite einer Hantel und versetzte seiner Mutter zwei Schläge gegen den Hinterkopf. Danach wählte er den Notruf, gab die Attacke zu und bat um medizinische Hilfe für die 83-Jährige. Doch die Pensionistin starb einige Tage später an einer Gehirnblutung.

Für die Tat konnte der Kranke auch in der Verhandlung unter dem Vorsitz von Richter Thomas Spreitzer kein wirkliches Motiv nennen. Auch ob und warum es ihm leidtue, war der 58-Jährige unfähig, genau auszuführen. Dieses Fehlen von Emotionen entspreche dem Krankheitsbild der psychotischen Depression, führte der Sachverständige Peter Hofmann aus.

Bis zum Vorjahr keine psychischen Probleme

Der gelernte Feinmechaniker hatte bis zum Vorjahr keine psychischen Probleme gehabt. Erst nach dem Selbstmord seines Bruders litt er unter Depressionen und begab sich in entsprechende Behandlung. Laut dem psychiatrischen Sachverständigen ist es wahrscheinlich, dass wie bei dem eineiigen Zwillingsbruder eine genetische Komponente beim Krankheitsausbruch eine Rolle gespielt hat. Der 58-Jährige war plötzlich nicht mehr in der Lage, das tägliche Leben zu bewältigen und war auf die Unterstützung seiner betagten Mutter angewiesen.

Zwar spreche der Angeklagte auf die neu begonnenen Therapien gut an, allerdings sei er noch gefährlich, so der Sachverständige Hofmann. „Er kann hochgefährliche Dinge machen, die er nicht kontrollieren kann.“ Seiner Meinung nach sei eine geschlossene Anstalt „derzeit die beste und einzige Möglichkeit“. Dieser Ansicht schlossen sich auch die Geschworenen und der Richtersenat an. Der 58-Jährige nahm das Urteil an, ebenso die Staatsanwältin, weswegen die Einweisung bereits rechtskräftig ist.

Hilfe für Menschen mit Suizidgedanken

Wenn Sie Suizidgedanken haben: Unter folgenden Telefonnummern und Internetangeboten erhalten Sie und Angehörige rasch Hilfe.

  • Die Telefonseelsorge ist unter der Nummer 142 österreichweit und rund um die Uhr erreichbar. Es gibt auch eine Chatberatung.
  • Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bietet Rat auf Draht unter der Nummer 147. Online gibt es eine Chatberatung.