CAUSA FIRTASCH: OLG-BERUFUNGSVERHANDLUNG
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Chronik

Firtasch scheitert mit Antrag bei VfgH

Der ukrainische Oligarch Dmitri Firtasch ist beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit einem Antrag abgeblitzt. Firtaschs Anwälte wollten, dass der VfGH eine Bestimmung des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes für verfassungswidrig erklärt.

Firtaschs Anwälte wollten mit dem Antrag die Chancen des in Wien lebenden Ukrainers erhöhen, das Auslieferungsverfahren in die USA neu aufrollen zu lassen. Doch der Verfassungsgerichtshof lehnte den Antrag am 1. Juli ab. Der VfGH könne nicht erkennen, dass § 39 des Auslieferungs- und Rechtshilfegestzes in Strafsachen gegen die Unschuldsvermutung verstoße, heißt es im der APA vorliegenden Beschluss. Die Verfassungsrichter begründeten ihre Ablehnung des Antrags damit, dass er „keine hinreichende Aussicht“ auf Erfolg habe.

Wiederaufnahmeantrag verhinderte Auslieferung

Konkret hatten die Anwälte von Firtasch Kritik am Wort „erheblich“ geübt. Sie hatte bemängelt, dass ein Auslieferungsverfahren nur dann wieder aufzunehmen sei, wenn durch neue Tatsachen und Beweismitteln „erhebliche“ Bedenken gegen einen Gerichtsbeschluss bewirkt würden.

Im Sommer 2019 hatte der Oberste Gerichtshof die Auslieferung des Ukrainers in die USA für zulässig erklärt. Auch der damalige Justizminister Clemens Jabloner hatte die erforderliche Zustimmung erteilt. Doch ein Wiederaufnahmeantrag von Firtaschs Verteidigern hatte die Auslieferung verhindert.

Oberlandesgericht Wien am Zug

Das Landesgericht Wien hatte damals auch entschieden, das dem Wiederaufnahmeverfahren aufschiebende Wirkung zukommt. Nachdem das Landesgericht im März 2022 entschieden hatte, das Auslieferungsverfahren nicht wieder aufzunehmen, legten Firtaschs Verteidiger erneut Berufung an. Zuständig ist nun das Oberlandesgericht Wien, wo ein Richtersenat über dieses Rechtsmittel entscheiden muss. Ein Termin dafür stand zuletzt noch nicht fest.

USA wollen Auslieferung seit 2014

Die USA beantragen seit 2014 die Auslieferung Firtaschs. Es geht dabei um angebliche Schmiergeldzahlungen an indische Politiker in Höhe von mindestens 18,5 Millionen Dollar bei einem nie realisierten Titangeschäft. Firtasch bestreitet die Vorwürfe. Im März 2014 wurde er in Österreich festgenommen, aber gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro auf freien Fuß gesetzt.

In erster Instanz hatte das Landesgericht Wien gegen eine Auslieferung entschieden, weil die Anklage politisch motiviert sei. Höhere Instanzen hatten dies in Folge jedoch anders gesehen.