Strache und Stieglitz sitzen auf der Anklagebank
APA/Georg Hochmuth
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Politik

Causa Asfinag: Freispruch für Strache

Der ehemalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist am Freitag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden, ebenso der mitangeklagte Unternehmer Siegfried Stieglitz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Strache war vorgeworfen worden, für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft haben. Für das Gericht reichte die Beweislage nicht aus, weswegen ein Freispruch im Zweifel erfolgte. In ihrer Urteilsbegründung erklärte die Richterin, dass für eine Verurteilung volle Gewissheit über Täterschaft und Schuld bestehen muss.

Nach Wertung der Beweise sei es daher unter Anwendung des Zweifel-Grundsatzes zu Freisprüchen gekommen. Stieglitz habe für seine Bestellung zwar „unschön“ interveniert. Dass Strache von der Spende des Unternehmers gewusste habe, sei aber nicht bewiesen.

Kurznachrichten „schnell geschrieben“

Dass Stieglitz in einem Chat diesbezüglich „Ich bin dabei“ geschrieben hat, bedeute auch nicht, dass ein Zusammenhang mit der Postenbesetzung bestehe. Kurznachrichten seien schnell geschrieben. Das Argument der beiden Angeklagten, dass es sich um ein reines Freundschaftsverhältnis und kein Amtsgeschäft gehandelt hat, ließ die Richterin ebenso im Zweifel gelten.

Strache zeigte sich nach dem Urteil „sehr dankbar und sehr erleichter", dass die falschen Vorwürfe entkräftet werden konnten“. Auch Stieglitz sprach von einem gerechten Verfahren. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gab nach dem Urteilsspruch keine Erklärung ab, weswegen das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Staatsanwalt sah „dichtes Beweissubstrat“

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer noch ein „sehr dichtes Beweissubstrat“ gesehen und meinte: „Chats don’t lie“. Die von den Angeklagten ins Spiel gebrachte Freundschaft sei bei der Besetzung des Aufsichtsrats nur am Rande relevant gewesen, es habe sich vielmehr um eine Zweckgemeinschaft gehandelt, wurde argumentiert.

Als „falsch“ bezeichnete die Vorwürfe Straches Anwalt in seinem Plädoyer. Strache sei nämlich nicht für die Bestellung von Asfinag-Aufsichtsräten verantwortlich gewesen. Es könne nicht sein, dass „Einladungen von Politikern verboten sind“, hatte zuvor auch Stieglitz’ Verteidiger betont. Die Spenden stünden in keinem Zusammenhang mit der Besetzung des Aufsichtsratspostens.

Verurteilung in anderem Prozess

Es handelte sich bereits um den bereits zweiten Strafprozess gegen Strache nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos. Ende August 2021 war der Ex-FPÖ-Chef vom Wiener Landesgericht im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) in erster Instanz verurteilt worden. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen.