Für Privatpersonen soll es eine Ausnahme geben, diese sollen nicht mehr als eine Wohnung mit Befristung vermieten dürfen. Für Vermieter sind befristete Verträge praktisch: Diese können sich absichern, sollte der Mieter seinen Zins nicht mehr zahlen oder die Wohnung unsachgemäß behandeln.
„Langfristige Lebensplanung verschärft“
Mittlerweile ist laut Arbeiterkammer unter Verweis auf Mikrozensusdaten für 2021 fast jeder zweite privat bestehende Mietvertrag im privaten Segment (Hauptmiete, ohne Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen) befristet. Jede Vertragsverlängerung werde genutzt, um den Mietzins zu erhöhen, sagte der Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer, Lukas Trockner.
Eine Erhöhung von 30 Euro pro Monat entspreche etwa einem fünfprozentigen Aufschlag, errechnete die AK Wien. Das summiert sich auf höhere Mietkosten von 360 Euro im Jahr. In derzeit ohnehin schon schwierigen Zeiten verschärfe sich durch befristete Mietverhältnisse ein langfristige Lebensplanung, so Trockner.