Mensdorff-Pouilly vor Gericht
APA/Georg Hochmuth
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Chronik

Sechs Monate bedingt für Mensdorff-Pouilly

Rüstungslobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly ist am Montag am Wiener Landesgericht wegen des Vorwurfs der Geldwäsche zu sechs Monaten bedingt und einer Probezeit von drei Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Außerdem muss er 50.000 Euro zahlen, die er für die Geldflüsse bekommen haben soll. Es war bereits das zweite gegen ihn angestrengte Verfahren, in dem ihm Geldwäsche vorgeworfen wurde. 2013 setzte es jedoch einen Freispruch.

„Ich verstehe es nicht“

„Gericht ist Gericht, Entscheidung ist Entscheidung“, so Mensdorff-Pouilly nach der Urteilsverkündung. „Ich verstehe es nicht, weil ich nichts angestellt habe.“ Er habe die Herkunft des Geldes nicht überprüft, so Mensdorff-Pouilly vor Journalisten: „Ich habe damals überhaupt nicht darüber nachgedacht“.

Laut der Anklage soll Mensdorff-Pouilly das Vermögen eines früheren Bereichsleiters des Eurofighter-Herstellers EADS verschoben haben. Dieser soll ab März 2005 mittels Scheinverträgen rund 93 Mio. Euro von der EADS Deutschland GmbH (EADS-D) an die Vector Aerospace LLP überwiesen haben.

Der größte Teil davon – nämlich 84 Mio. Euro – soll als „eine schwarze Kasse zur Verfolgung von außerhalb der legitimen unternehmerischen Interessen der EADS-D stehenden Zwecken“ dotiert worden sein. Zwei Mio. Euro sollen unter dem Zahlungszweck „Vergütung“ auf dem Konto einer in Wien etablierten Gesellschaft, der Brodman SA, gelandet sein, die dem Einflussbereich Mensdorff-Pouillys zuzurechnen sei und die dieser dann weitergeleitet habe.

Richter sieht „bedingten Vorsatz“

Dem folgte auch Richter Michael Tolstiuk. Es sei ein „starkes Indiz, wenn hier Gelder behoben und weitergegeben und nicht gegencheckt werde, wo sie hinfließen“. Es brauche dafür keine Wissentlichkeit, es reiche hier der „bedingte Vorsatz“. Es sei anzunehmen gewesen, dass die Gelder aus einer strafbaren Handlung fließen.

Er stelle fest, dass zwei Millionen weitergegeben wurden, so der Richter: „Und ich gehe davon aus, dass 50.000 Ihnen für Ihre Dienste zugefallen sind.“ Nach seinem Dafürhalten reiche die Mindeststrafe von sechs Monaten, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, aus, „um Sie von derartigen Taten abzuhalten.“ Sowohl WKStA als auch der Angeklagte gaben keine Erklärung ab.

Geschäftspartner als Zeugen

Zuvor hatte ein „Jugendfreund“ und Geschäftspartner von Mensdorff-Pouilly ausgesagt. Er kenne den Angeklagten seit Jugendtagen und habe wiederholt mit ihm über Tim Landon Kontakte gehabt. Dabei handelt es sich um einen früheren Geschäftspartner und Mentor Mensdorff-Pouillys, der inzwischen verstorben ist.

Er habe die besagte Firma Brodman treuhändig geführt, über die das Geld geflossen ist. Ihm sei klar gewesen, dass Landon dahinter stehe, denn dieser habe ihm gesagt, er solle machen, „was Mensdorff sagt“. Landon habe „unzählige Beteiligungen“ gehabt und in den verschiedensten Bereichen Geld angelegt.

Angewiesen zu Bargeldabhebungen habe ihn immer der Angeklagte, so der Zeuge. Ihm sei nur gesagt worden, dass es um Investitionen ginge. Seine Provision habe er immer mit Mensdorff-Pouilly besprochen und auch sogleich abgehoben. Diese habe sich – wie in der Schweiz üblich – auf 1,7 Prozent belaufen. An wen das Geld gegangen sei, könne er sich nicht erinnern. Buchhaltung habe es keine gegeben, die Bankauszüge hätten gereicht. Der Aufwand der Firma Brodman sei gering gewesen, schließlich sei sie nicht operativ tätig gewesen. Mit etwaigen Gegengeschäften habe er nie zu tun gehabt.

Von Geldwäsche und Körberlgeld

Der zweite Zeuge konnte nicht aussagen, da er derzeit in Alaska weilt. Daher verlas der Richter seine Einvernahme vor der Polizei. Dabei gab er an, dass er Mensdorff-Pouilly in Wien kennengelernt habe, als dieser für Saab und er selbst für Eurofighter tätig gewesen sei. Er habe Verträge erstellt, er wisse aber nicht, ob diese auch umgesetzt wurden. Daher könne er nicht sagen, ob es sich dabei womöglich um Scheinverträge gehandelt habe. Ob der Angeklagte hinter Brodman stehe, wisse er nicht, ein Bezug zu Mensdorff-Pouilly sei ihm nicht bekannt.

Für die Vertreterin der WKStA besteht der „Charme der Geldwäsche“ nicht darin, dass man das Geld behalte, sondern, dass man das „kontaminierte Geld durchleitet“. Dadurch werde die Herkunft verschleiert und das Geld so wieder „sauber“. In diesem Fall „rieche“ es danach, dass das Geld aus Straftaten komme. Zusätzlich habe man sich ein „bisschen Körberlgeld auf die Seite geräumt“. Der Verteidiger führte vor allem die Verjährung und den bereits erfolgten Freispruch ins Treffen. Das Verfahren sei rechtswidrig, weil es fortgesetzt wurde, obwohl der Sachverhalt längst verjährt sei. Außerdem stehe das Verbot der doppelten Strafverfolgung dem Verfahren entgegen.