Chronik

Kredithai forderte 1.000 Euro Zinsen pro Tag

Für die Vergabe von Privatkrediten mit Wucherzinsen ist am Dienstag ein 44-jähriger Mann zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Ein Mann zahlte etwa 1.000 Euro Zinsen pro Tag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Seit dem Jahr 2016 soll der Mann an Menschen, die sich in einer finanziellen Zwangslage befanden, Geldsummen verliehen und horrende Zinsen verlangt haben. Einem Mann verlieh er zunächst 45.000 Euro mit einer Zinsrate von zwölf Prozent, danach erfolgte ein weiterer Kredit in der Höhe von 100.000 Euro, wo der Betroffene 7.000 Euro Zinsen monatlich zahlen musste.

Im November 2019 bekam ein Mann 18.000 Euro von dem 44-Jährigen. Zunächst waren Zinsen von insgesamt 10.000 Euro vereinbart. Als der Kreditnehmer jedoch nicht zahlen konnte, verlangte der Angeklagte, der von Anwalt Philipp Wolm vertreten wurde, dann plötzlich 1.000 Euro pro Tag.

Todesdrohungen und Faustschläge

Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, scheute der 44-Jährige nicht davor, teilweise mit dem Tode zu drohen. Einem Schuldner drohte er per SMS, ihm vom Balkon auf die Schnellbahngleise zu werfen. „Verabschiede dich von deiner Familie und allen, die du noch sehen willst“, schrieb er. „Du wirst nur noch drei bis sechs Monate leben.“ Dazu zückte er auch eine Pistole. Einem anderen Schuldner schlug er mit der Faust ins Gesicht. Insgesamt soll der Mann, der nun als Immobilienmakler arbeitet, einen Gewinn von 41.000 Euro gemacht haben.

„Ich hatte Probleme mit dem Finanzamt. Ich habe eine schwere Zeit durchgemacht“, sagte ein Zeuge, der zwei Mal Kredite von dem 44-Jährigen erhielt, zu Richter Harald Kaml. Er wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt, weitere Zeugen erschienen größtenteils nicht vor Gericht bzw. ließen sich entschuldigen.

Angeklager bekennt sich schuldig

Da sich der 44-Jährige schuldig bekannte, aber keine weitere Angaben machen wollte, wurde auf die Zeugen verzichtet. Er wurde wegen Geldwucher, schwerer Nötigung, Nötigung, Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz verurteilt. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.