Chronik

Mädchen missbraucht: Mann bereits verurteilt

Nach dem Missbrauch zweier Mädchen im Alter von elf und 14 Jahren sind nun weitere Details bekanntgeworden. So soll einer der beiden Verdächtigen erst im Februar wegen schwerer Nötigung auf Bewährung verurteilt worden sein. Die Männer sollen die Taten auch gefilmt haben.

So berichtete die „Krone“, dass der 18-jährige irakische Staatsbürger erst im vergangenen Februar zu sechs Monaten Haft verurteilt wurde.

Die beiden Mädchen hatten bereits am Tag vor den Missbrauchsfällen von dem 18-Jährigen eine Ecstasy-Tablette erhalten, diese geteilt und konsumiert. Als sie am Donnerstag erneut Suchtgift konsumieren wollten, kontaktierten sie den jungen Mann wieder. Dieser dirigierte sie in die Wohnung in Meidling, wo sich er und ein 17-Jähriger befanden. Die Wohnung gehört einem weiteren Freund der Männer.

Schwere Persönlichkeitsstörung attestiert

Mädchen missbraucht: Mann bereits verurteilt

Nach dem Missbrauch zweier Mädchen im Alter von elf und 14 Jahren sind nun weitere Details bekanntgeworden. So soll einer der beiden Verdächtigen erst im Februar wegen schwerer Nötigung auf Bewährung verurteilt worden sein. Die Männer sollen die Taten auch gefilmt haben.

Zunächst soll es zwischen der 14-Jährigen und dem 17-Jährigen laut Ermittlern zu freiwilligem Geschlechtsverkehr gekommen sein, doch dann zwang der Bursche das Mädchen zu weiteren sexuellen Handlungen. Die Elfjährige wurde unterdessen von dem 18-Jährigen vergewaltigt und schwer missbraucht. Die Mädchen konnten schließlich aus der Wohnung flüchten und die Polizei verständigen. Die Männer wurden laut Exekutive wenig später noch in der Wohnung festgenommen.

Wie der „Falter“ und die „Krone“ unter Berufung auf die Polizei berichteten, haben die beiden Verdächtigen die Tat auch gefilmt. Dem 18-Jährigen war laut „Krone“ bei der Verurteilung im Februar durch ein psychiatrisches Gutachten eine „schwere Persönlichkeitsstörung mit hoher Neigung zur emotionalen Instabilität mit explosiven Aggressionsausbrüchen“ attestiert worden. Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sei dem jungen Mann vom Gericht aber bedingt nachgesehen worden.

Jugendamt: Kinder dürfen sich frei bewegen

Diskussionen gab es nach wie vor darüber, ob das Jugendamt der Stadt Wien (MA 11) die Aufsichtspflicht über die beiden Mädchen verletzt haben könnte. Das Jugendamt selbst machte darauf aufmerksam, dass sich die Kinder wie alle anderen auch frei bewegen dürfen. Die Tat ereignete sich jedenfalls am Nachmittag, die Polizei gab laut „Falter“ als Tatzeitraum 16.30 bis 16.50 Uhr an.