Chronik

Urteil nach Gutheißen des Terroranschlags

Nach dem Terroranschlag in Wien vor zwei Jahren ist ein Onlineartikel der „Kronen Zeitung“ mit folgenden Worten kommentiert worden: „Hoffentlich sterben noch mehr.“ Heute wurde der Poster am Landesgericht rechtskräftig zu 20 Monaten bedingt verurteilt.

Zum Kommentar auf der Instagram-Seite der „Krone“ behauptete der 35-jährige Poster, damit seien nicht die Getöteten gemeint gewesen: „Ich hab’ den Attentäter gemeint. Dass auch andere Attentäter sterben.“ Er habe mit den Attentätern nichts zu tun und das „unabsichtlich“ geschrieben.

„Ich dachte, Österreich ist ein freies Meinungsland“, ergänzte der gebürtige Tschetschene. Richterin Marion Hohenecker schenkte dem keinen Glauben. Er wurde wegen Gutheißens einer terroristischen Straftat (§ 282a Absatz 2 StGB) sowie wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung schuldig erkannt.

Auch die Darstellung des Mannes zu einem Polizeieinsatz in seiner Wohnung erschien der Richterin unglaubwürdig. Am 26. Februar 2022 hatte eine Nachbarin die Polizei gerufen, weil der 35-Jährige anhaltend laute Musik spielte, während er mit Freunden seinen eigenen Angaben zufolge eine Kiste Bier und einige Flaschen Wodka konsumierte.

„Kiefer wäre gebrochen“

Plötzlich habe es an der Tür geklopft, schilderte der Angeklagte: „Die haben mich provoziert. Die wollten in die Wohnung reinstürmen. Ohne Hausdurchsuchung, ohne Haftbefehl.“ Das habe er nicht zulassen wollen und deshalb einen der Beamten an der Schulter weggedrückt.

Laut Anklage kassierte der Beamte allerdings einen Faustschlag. „Ich habe keinen Widerstand geleistet“, versicherte der Angeklagte. Vielmehr sei gegen ihn vorgegangen worden: „Was soll das? Ich saufe zu Hause, jemand sprüht mir dann Pfefferspray ins Gesicht und haut mich auf den Boden.“ Hätte er tatsächlich jemandem einen Faustschlag versetzt, „wäre der Kiefer gebrochen“.

„Darf ich Sie umarmen?“

Dem psychiatrischen Sachverständigen Siegfried Schranz zufolge war der 35-Jährige zum Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig, weist aber eine „anhaltend wahnhafte Störung“, nämlich eine chronische Form der Schizophrenie auf. Zu den zur Last gelegten Tathandlungen sei es aber nicht im Zuge einer akuten Psychose gekommen, zeigte sich Schranz überzeugt. Da der Mann mittlerweile krankheitseinsichtig sei und auch eine monatliche Depotspritze gegen seine Erkrankung bekommt, „ist die Gefährlichkeit nicht so hoch, dass mit Körperverletzungen oder schweren strafbaren Handlungen zu rechnen ist“, sagte Schranz.

Die über ihn verhängte Bewährungsstrafe nahm der 35-Jährige dankend an. Beim Verlassen des Gerichtssaals ging er direkt an den beiden Polizeibeamten vorbei, die seinerzeit die verfahrensgegenständliche Amtshandlung durchgeführt hatten. „Darf ich Sie umarmen?“, fragte er den Polizisten, dem er ins Gesicht geschlagen hatte. Der lehnte ab: „Führen Sie sich das nächste Mal anständig auf!“