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Chronik

Missbrauch: Klagen für Kindergartenkinder

Vor einem halben Jahr haben Missbrauchsvorwürfe gegen einen Kindergartenpädagogen in Penzing für Aufregung gesorgt. Die strafrechtlichen Ermittlungen in dem Fall sind noch nicht abgeschlossen. Trotzdem brachte ein Anwalt nun Klagen auf Schmerzensgeld gegen die Stadt ein.

Für drei Kinder bzw. deren Eltern brachte der Wiener Anwalt Johannes Bügler Schmerzensgeldklagen ein – über jeweils 25.000 bis 30.000 Euro. „Tatsächlich weisen die Kinder Symptome auf wie beispielsweise Nachtschreck oder neuerliches Einnässen, sie trauen sich nicht aufs Klo gehen, sodass die Eltern davon ausgehen müssen, dass auch ihre Kinder betroffen waren und Opfer sind“, sagte er am Montag gegenüber Ö1.

Eine Mutter führt auch starke Wutanfälle ihres Sohnes auf sexuellen Missbrauch zurück. Der Klagsschrift des Anwalts zufolge soll ein Kindergarten- bzw. Elementarpädagoge die Kinder am WC im Intimbereich berührt und so missbraucht haben. Und er habe sie auch bei „Doktorspielen“ unsittlich berührt.

„Arglistige Vertuschung“

Dass er die Stadt klagt, argumentiert Anwalt Bügler so: „Im Rahmen des Kindergartenvertrages ist selbstverständlich enthalten, dass es keine Übergriffe auf die Kinder gibt. Aber jedenfalls ist auch in der vertraglichen Nebenleistungen die Pflicht enthalten, dass – wenn es Umstände gibt, die die Eltern besonders interessieren müssen, wenn hier ein körperlicher Übergriff vorliegt – die Stadt Wien informieren muss. Und dieser Informationspflicht ist die Stadt Wien erst ein Jahr nach Bekanntwerden der Vorfälle nachgekommen.“

Als „arglistige Vertuschung“ bezeichnet der Anwalt das in seiner Klage und fordert, weil die Eltern ein Jahr lang keine Beweise sammeln konnten und so gut wie keine Akteneinsicht haben, eine Beweislastumkehr, „dass nicht mehr die Eltern beweisen müssen, dass es diese Übergriffe gegeben hat – sondern die Stadt Wien beweisen muss, dass es diese Übergriffe nicht gegeben hat“.

Stadt weist Vorwürfe zurück

Der Anwalt ließ Ö1 auch die Klagebeantwortung der Stadt Wien zukommen, deren Anwalt weist alle Vorwürfe zurück: Als ein Mädchen im März 2021 erzählte, dass sie ein Pädagoge beim Wickeln unsittlich berührt habe, sei dieser sofort vom Kinderdienst abgezogen und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden. Man sei davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaft den Fall rasch prüfen und ein Gutachten einholen würde. Deshalb habe man die anderen Eltern nicht gleich informiert.

Einerseits habe sich herausgestellt, dass der beschuldigte Pädagoge mit einzelnen Kindern nicht alleine gewesen sei und dass das Mädchen nicht mehr gewickelt werde, da sie keine Windeln mehr getragen habe, hieß es außerdem in der Klagebeantwortung.

Kinder nicht in Gruppe des mutmaßlichen Täters

Was zwei Kinder betrifft, für die nun eine Klage eingebracht wurde, argumentiert die Stadt auch, dass sie nicht in der Gruppe des beschuldigten Pädagogen waren und dass der Toilettenbereich des Kindergartens so gut einsehbar sei, dass die behaupteten Misshandlungen den Kolleginnen aufgefallen wären. Eine Gerichtsverhandlung fand vorerst noch nicht statt. Ob das Zivilgericht die Vorwürfe selbst prüfen wird oder das Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen abwarten wird, ist noch offen.