chronik

15 Jahre für versuchten Femizid

Ein 53-jähriger Mann ist am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen Wien wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen worden. Das nicht rechtskräftige Urteil lautet 15 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt. Der Fall wirft ein schiefes Licht auf nicht immer wirkendes Betretungs- und Annäherungsverbot.

Trotz aufrechten Betretungs- und Annäherungsverbot tauchte der Mann immer wieder vor der Wohnung der Frau in Penzing auf. Im vergangenen Juli stach er ihr in einem Durchgang wuchtig in die Brust und lief davon. Die 60-Jährige überlebte laut Staatsanwaltschaft „nur durch einen glücklichen Umstand“. Sie musste tagelang auf einer Intensivstation behandelt werden, ehe ihr Überleben sicher war.

Ein Schwurgericht sprach den Mann schuldig. Zudem wurde der bisher Unbescholtene in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Gerichtspsychiater Peter Hofmann hatte ihm zwar Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigt. Infolge jahrelangen Alkohol- und Benzodiazepin-Missbrauchs entwickelte der Mann aber eine Persönlichkeitsstörung, die ihn gefährlich mache und weitere schwere Straftaten befürchten lasse. Der Angeklagte erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Strafverfahren eingestellt

Die Frau hatte sich nach 23 Jahren von ihrem um sieben Jahre jüngeren Lebensgefährten getrennt, nachdem er ihr gegenüber immer gewalttätiger geworden war. Es gipfelte unter anderem damit, dass er ihr brennbare Flüssigkeit in die Haare geschüttet und versucht haben soll, sie anzuzünden. "Sie hat zu einem gewissen Grad befürchtet, dass es dazu (Gewalt, Anm.) kommen wird“, hielt die Staatsanwältin im Prozess fest.

Die Frau erwirkte schließlich ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot. Auch ordnete das Bezirksgericht an, dass der Mann die Wohnung zu verlassen habe. Während sich der 53-Jährige ungeachtet dessen weiter vor der Wohnung seiner Ex-Freundin aufhielt, stellte die Staatsanwaltschaft das gegen ihn gerichtete Strafverfahren zu den angezeigten Gewalttätigkeiten ein – „im Zweifel“, wie die Staatsanwältin nun darlegte.

Angeklagter: „Ich bin kein Mörder“

Der Angeklagte und sein Anwalt stellten den Messerstich nicht in Abrede, was insofern auch wenig Sinn gemacht hätte, da unweit des Tatorts die Tatwaffe mit dem Blut der Frau und der DNA des Mannes am Messergriff sichergestellt worden war. Außerdem war sein Handy zur Tatzeit im Sendebereich der Wohnung der 60-Jährigen eingeloggt.

Die beiden versicherten allerdings den Geschworenen, der Mann habe seine langjährige Partnerin nicht töten wollen. „Er hat sie noch immer geliebt“, sagte Arbacher-Stöger. „Ich bin kein Mörder. Ich bin kein Mörder gewesen. Ich liebe meine Frau“, meinte der Angeklagte. Es sei möglich, „dass ich das getan (gemeint: zugestochen, Anm.) habe. Aber ich kann mich nicht daran erinnern“. Er habe an jenem Tag „viel Alkohol“ getrunken: „Drei Tage fehlen mir, ich kann mich nicht erinnern. Ich war allein zu Hause. Ich habe eine Krebserkrankung. Ich hatte Probleme.“