Nach der neunjährigen Schulpflicht können Jugendliche, denen wegen einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung sonderpädagogischer Förderbedarf attestiert wird, zwar noch ein freiwilliges 10. Schuljahr absolvieren. Ein 11. und 12. Schuljahr ist dann aber nur mehr mit Bewilligung vom Schulerhalter und der zuständigen Schulbehörde möglich – die aber in einigen Bundesländern oft mit Verweis auf fehlende Ressourcen verwehrt wird.
30.000 Personen im Vorjahr
Im Vorjahr war man ebenfalls kurz vor Weihnachten mit einer ähnlichen Aktion für ein Gedenken an die an Covid-19 verstorbenen Menschen auf die Straße gegangen. An der Aktion nahmen rund 30.000 Personen teil. Mit Kerzen, Lampen oder Smartphones wurde dabei für knapp 15 Minuten die Ringstraße beleuchtet.