Gesundheit

Verdacht auf illegalen ELGA-Zugriff in Spital

In einem Wiener Spital soll es vor einiger Zeit zu einem unerlaubten Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitsakte ELGA gekommen sein. Das berichtet „Die Presse“ online. Die Interne Revision leitete eine Untersuchung ein, deren Ergebnisse stehen aber noch aus.

Der Zugriff soll den „Presse“-Informationen zufolge über den Zugang einer Ärztin erfolgt sein. Laut der Zeitung beschäftigt sich die Untersuchung der Internen Revision unter anderem damit, ob die betroffene Ärztin tatsächlich selbst auf die Daten zugegriffen habe.

Die Verdächtigte konnte die Vorwürfe in einer schriftlichen Stellungnahme an die „Presse“ nicht nachvollziehen und gab an, es habe sich um eine Qualitätskontrolle im Zuge der Covid-Impfaktion gehandelt, die damals erstmalig für 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Boden gestampft worden war. Sie hätte nur gemeinsam mit zwei Mitarbeitenden kontrolliert, ob die Impfdaten richtig vermerkt seien, und beteuerte, sonst auf keine Daten zugegriffen zu haben.

Gesundheitsverbund und Ministerium warten auf Bericht

Pressesprecher des Wiener Gesundheitsverbunds und des Gesundheitsministeriums bestätigten auf Anfrage der APA, dass es einen derartigen Verdachtsfall gibt. Weder der Gesundheitsverbund noch das Ministerium wollten sich jedoch äußern, bevor der Untersuchungsbericht vorliegt. Auch alle anderen betroffenen Stellen seien informiert und würden auf die Untersuchungsergebnisse warten, hieß es. Weil ELGA-Daten so sensibel seien und deshalb zu den am besten geschützten Österreichs zählen, würde jeder Zugriff darauf in einem Protokoll dokumentiert. Es sei also nachvollziehbar, wer auf welche Daten zugegriffen habe.

Wenn eine Person eine Einsichtnahme in ihre Gesundheitsakte durch eine nicht befugte Stelle vermutet, so könne sie sich an eine ELGA-OBST (Ombudsstelle) wenden. Diese würden dem Verdacht einer vermuteten Datenschutzverletzung nachgehen, hieß es in einer Stellungnahme des Gesundheitsministeriums. Bestätigt sich die Vermutung des Antragsstellers, würde die ELGA-Ombudsstelle eine Stellungnahme der Stelle einholen, welche Einsicht genommen hat. Diese würde sie an die betroffene Person weiterleiten, der in weiterer Folge der Weg zur Datenschutzbehörde offenstehe.