Rennbahnweg Gemeindebau
APA/ Hans Klaus Techt
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chronik

Airbnb: OGH bestätigt Vermietungsverbot

Nun hat auch der Oberste Gerichtshof das Vermietungsverbot von Wohnungen in Gemeindebauten via Airbnb bestätigt. Damit geht ein seit 2020 dauernder Rechtsstreit zwischen Wiener Wohnen und Airbnb zu Ende. Darauf deutet auch die Reaktion von Airbnb hin.

Mit dem Urteil wurde letztinstanzlich bestätigt, dass Airbnb das Anbieten von Gemeindewohnungen der Stadt Wien zur Vermietung auf der Online-Plattform untersagt ist. Das bedeutet, dass Airbnb sicherstellen muss, dass keine Vermietungsanzeige für eine Gemeindewohnung missbräuchlich auf ihre Plattform gestellt wird. Weiters ist Airbnb mit dem Urteil gezwungen, gegenüber Wiener Wohnen Rechnungen über Umsätze und Gewinne aus vergangenen Vermietungen von Gemeindewohnungen offenzulegen.

Wiener Wohnen hatte im Sommer 2020 in der Causa vor dem Handelsgericht Wien gegen Airbnb geklagt. Wiederholt waren Inserate für die illegale Vermietung von Gemeindewohnungen auf der Vermietungsplattform aufgetaucht. Airbnb war wiederholten Aufforderungen der Stadt nicht nachgekommen, die Adressen der 220.000 Gemeindewohnungen in Wien für die Vermietung zu sperren.

Ziel von Airbnb „langfristige Zusammenarbeit“ mit Stadt

„Kurzfristige Untervermietung im Gemeindebau hat auf Airbnb keinen Platz“, kommentierte eine Airbnb-Sprecherin das Urteil. „Darin sind wir uns mit der Stadt Wien völlig einig, weswegen wir bereits im letzten Jahr freiwillig die Unterkünfte im Gemeindebau von der Plattform genommen haben.“ Airbnb wolle langfristig mit der Stadt Wien zusammenarbeiten und zu „zukunftsorientierten Regelungen für die Kurzzeitvermietung beitragen“, hieß es in der Stellungnahme der Vermietungsplattform.

„Gemeindewohnungen für die, die sie brauchen“

Wiener Wohnen geht entschieden gegen verbotene Untermietung vor und bringt gerichtliche Kündigungen gegen Mieter ein, die ihre Gemeindewohnung nicht nutzen und untervermieten. Die Stadt Wien bezeichnete das jüngste Urteil als richtungsweisend. Der soziale Wohnbau sei zum Wohnen da und nicht, um damit Geschäfte zu machen, betonte Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál: „Es ist hoch erfreulich, dass die Stadt Wien vor Gericht gegen einen internationalen Milliardenkonzern Recht bekommen hat und der leistbare kommunale Wohnraum in der Stadt langfristig geschützt bleibt.“

Durch das „richtungsweisende Gerichtsurteil“ sei der illegalen Kurzzeitvermietung über einschlägige Plattformen endgültig ein Riegel vorgeschoben. Die Stadt Wien sei seit über 100 Jahren internationale Vorreiterin, wenn es darum gehe, für leistbaren Wohnraum zu kämpfen. Gaal sagte, es sei nicht zu akzeptieren, dass Gemeindewohnungen auf diese Weise zweckentfremdet werden: „Das berühmte Wiener Wohnbaumodell prägt das soziale Miteinander in der Stadt und muss immer für die da sein, die es benötigen.“