Ein Christbaum auf einem Fahrrad
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Chronik

Regeln für den Christbaumtransport

Was muss man beim Transport des Christbaums beachten? Den Möglichkeiten sind fast keine Grenzen gesetzt – beim Transport mit Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrad gibt es aber einige Regeln zu beachten.

Zu Fuß ist der Transport eines Christbaums kein Problem. Will man den Baum aber in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen, muss man einige Regeln beachten. Bei den ÖBB gilt als Faustregel, dass der Baum klein sein sollte, jedenfalls nicht größer als eine Skiausrüstung. Bei U-Bahn, Bus und Bim geben die Wiener Linien vor, dass die Passagiere ihren Baum festhalten müssen. Er soll zudem aufrecht stehen und nicht hingelegt werden.

Ein Christbaum wird in der Straßenbahn transportiert
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In den öffentlichen Verkehrsmitteln soll man den Baum festhalten und nicht hinlegen

Stoßzeiten sollten vermieden werden. Wenn es Sicherheitsbedenken gibt, hat die Fahrerin oder der Fahrer das letzte Wort. Für den Christbaum muss man keinen Fahrschein lösen, erklärt Wiener-Linien-Sprecherin Andrea Zefferer. Generell sollte man darauf achten, dass der Baum möglichst platzsparend transportiert wird. Deshalb empfiehlt es sich, den Baum im Netz, in das er beim Verkauf gepackt wird, zu transportieren.

Sicht im Auto muss gewährleistet sein

Will man den Baum im Auto mitnehmen, gibt es viele Regeln zu beachten. Die wichtigsten: „Wenn der Baum im Auto ist, dann muss vor allem die Sicht des Lenkers auf die Spiegel, nach hinten und auf die Bedieneinrichtungen gegeben sein, man muss alles problemlos verwenden können, was im Fahrzeug ist“, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Ein Christbaum wird in ein Auto gelegt
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Im Auto ist wichtig, dass die Sicht nicht eingeschränkt ist

Wenn der Baum auf dem Fahrzeug ist, dann darf er nicht herunterfallen, muss entsprechend gesichert sein und darf seitlich nicht über die Spiegel hinausragen, so Hoffer. „Nach hinten und nach vorne darf er nicht mehr als einen Meter überstehen, wenn das doch der Fall ist, dann muss er mit einer weißen Tafel mit rotem Rand gekennzeichnet sein.“

Regeln für den Christbaumtransport

Wer den Christbaum in Bim, Bus Bahn oder Auto transportiert muss einiges beachten, um keine Strafen zu riskieren und Unfälle zu vermeiden.

Freie Hände beim Scooter

Auch mit dem Lastenfahrrad oder Fahrrad mit Gepäckträger darf der Baum transportiert werden. „Nur darf der Baum keine Gefährdung für die übrigen Straßenbenützer darstellen“, so Hoffer. Beim Scooter braucht man jedenfalls beide Hände zum Lenken. „Wenn es mir gelingt den Baum auf den Rücken zu schnallen, wenn er nicht allzu groß ist, warum nicht.“ Wer sich das ersparen will: Gegen Aufpreis stellen viele Christbaumverkäufer den Baum auch zu.