Chronik

NS-Wiederbetätigung: Maler verurteilt

In Wien ist am Donnerstag ein 73-jähriger Maler rechtskräftig wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Der Niederösterreicher erhielt eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren. Er hatte in einem Blog einen Beitrag mit antisemitischen Ausfällen kommentiert.

Der Maler ist einer breiten Öffentlichkeit nicht bekannt, sehr wohl aber in Kunst-Kreisen. Er wird dem Phantastischen Realismus und der Abstrakten Malerei zugerechnet. Im Prozess ging es um Kommentare des 73-Jährigen auf einem Blog im März 2022, diese kamen einer Leugnung bzw. Verharmlosung der NS-Verbrechen gleich.

Der Betreiber des Blogs löschte diesen Beitrag zwar umgehend und sperrte den Verfasser, doch war der Text bis dahin bereits von anderen Abonnenten 195 Mal kommentiert worden. Die Staatsanwältin war beim Vortrag der Anklage die Entrüstung über die inkriminierten Passagen anzumerken. Der Angeklagte habe den „nationalsozialistischen Völkermord geleugnet, zumindest grob verharmlost“ und „die NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit gutgeheißen“.

„Bin kein Nazi“

„Ich bekenne mich schuldig, dass ich das geschrieben habe, nur bin ich entsetzt, wie das ausgelegt wird“, meinte der 73-jährige Angeklagte. Er sei „kein Nazi“. Was er geschrieben habe, habe er „der Zeitung“ entnommen: „Ich habe sie leider nicht hier. Aber das steht in vielen Zeitungen drinnen. Das ist journalistisch bewiesen.“

Ein Geschworener reagierte darauf fassungslos und wandte sich direkt an den Angeklagten: „Wie kann man so etwas publizieren als Professor (er schmückt sich auf seiner Website mit einem Professoren-Titel, Anm.)? Wie kommen Sie dazu, so etwas zu behaupten?“ – „Es wird jeder, der etwas gegen das System sagt, falsch ausgelegt“, antwortete der Angeklagte. Und weiter: „Ich bin kein Holocaust-Leugner, das können’S mir glauben.“

Mann will jüdischer Gemeinde Bild spenden

Der Verfahrenshelfer des Malers betonte, dieser sei „ein Pensionist mit einer äußerst schmalen Pension“ und „freischaffender Künstler“. „Er hat selbst jüdische Verwandte“, wusste der Rechtsbeistand. Der verfahrensgegenständliche Text sei nicht dessen „eigene Schöpfung“, sondern „ein Konglomerat aus verschiedenen Werken“ gewesen. Sein Mandant wolle als Wiedergutmachung der jüdischen Gemeinschaft eines seiner Bilder als „Sachspende“ überlassen, gab der Verfahrenshelfer noch ergänzend an.

Die Werke des Malers erzielen Verkaufspreise im vierstelligen Euro-Bereich. Seine anklagekonforme Verurteilung akzeptierte der bis dahin Unbescholtene. „Ich bin ein bisschen ein verwirrter Geist. Deswegen liebe ich auch die stille Welt des Pinsels“, hatte er am Ende seiner Beschuldigteneinvernahme dem Schwurgericht dargelegt.