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APA/Hans Punz
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Gesundheit

Besuchsbeschränkungen in Spitälern bleiben

Seit März sind die CoV-Regeln Geschichte: Das AKH Wien und die weiteren Spitäler des Wiener Gesundheitsverbundes halten aber an ihren bisherigen Besuchseinschränkungen fest. Kritik kommt vom Patientenanwalt.

Auf der CoV-Infoseite der Stadt Wien heißt es zwar wörtlich: „In Pflegeheimen und Spitälern gibt es keine Besucher*innen-Beschränkung.“ Doch obwohl diese eigentlich vom Bund und den Ländern nicht mehr vorgesehen ist, gibt es sie durch die Krankenhausbetreiber, wie eine neue interne Richtlinie des Wiener AKH zeigt, berichtete das Ö1-Morgenjournal am Donnerstag.

Der Wiener Gesundheitsverbund begründet die Maßnahmen in seinen Spitälern mit den positiven Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten und mit mehr Sicherheit. „Es ist wichtig, die Besucherinnen und Besucher zu lenken und die Anzahl einzugrenzen“, sagte Elena Reghenzani vom Wiener Gesundheitsverbund am Donnerstag. Negative CoV-Tests zum Einlass sind nicht mehr nötig, Personen ab sechs Jahren müssen aber weiterhin FFP2-Masken tragen.

Drei Besuche pro Tag

Erlaubt sind in der Regel nur drei Besuche pro Tag und selbst die nicht gleichzeitig und nur am Nachmittag. Die Besuchszeiten wurden von Montag bis Sonntag auf 14.00 bis 17.00 Uhr vereinheitlicht. Der letzte Einlass ist um 16.00 Uhr. Mittwochs, an den Wochenenden und an Feiertagen haben Patienten zusätzlich die Möglichkeit, zwischen 17.30 und 19.00 Uhr Besucher zu empfangen. Kontrolliert wird im Eingangsbereich.

In einer neuen Richtlinie heißt es dazu unter anderem, dass die während der Pandemie eingeschränkte Zahl der Besucher und Besucherinnen „deutlich zum positiven Genesungsprozess beigetragen“ habe. Der Gesundheitsverbund verweist auf zahlreiche Studien zum positiven Einfluss von Besuchern am Krankenbett. Allerdings dürfe das Kommen und Gehen nicht uneingeschränkt sein und müsse gelenkt werden.

„Damit ist sichergestellt, dass unsere Patienten einerseits täglich und verlässlich von ihren Angehörigen Besuch bekommen können. Gleichzeitig trägt die Lenkung aber auch dazu bei, die Anzahl der Besucher so einzugrenzen, dass Patienten nicht gestört oder überfordert werden“, heißt es in einer Stellungnahme. Besondere Rücksicht müsse auf Patientinnen und Patienten gelegt werden, die in Mehrbettzimmern liegen.

Ausnahmeregelungen etwa in der Neonatologie

Weiterhin solle es aber Ausnahmeregelungen, etwa in der Neonatologie, geben, wie Reghenzani bekräftigte. In speziellen Fällen dürfen auch positiv auf das Coronavirus getestete Personen Krankenhäuser betreten – etwa, wenn es um die Begleitung oder den Besuch von minderjährigen Patienten geht, bei Begleitpersonen bei Geburten und im Rahmen von Palliativ- und Hospizbegleitung oder anderen kritischen Lebensereignissen.

Ähnliche Regeln in AUVA- und Ordensspitälern

Patienten in Einrichtungen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in Wien dürfen ebenfalls nur drei Besucher, die FFP2-Maske tragen, pro Tag empfangen. „Im Sinne der Sicherheit der Patienten und Patientinnen bitten wir Sie, sowohl die Dauer als auch die Personenanzahl pro Tag für den Besuch Ihrer Angehörigen einzuschränken“, heißt es auf der Homepage. Dieselbe Regelung trifft auch für die Barmherzigen Brüder und das St. Josef Krankenhaus zu.

Im Orthopädischen Spital Speising dürfen maximal zwei Besucher pro Patient gleichzeitig im Zimmer oder am Gang sein. Die Besuchsdauer beträgt eine Stunde. Kinder unter sechs Jahren sind nicht erlaubt.

Besuchsbeschränkungen in Spitälern bleiben

Seit März sind die CoV-Regeln Geschichte: Das AKH Wien und die weiteren Spitäler des Wiener Gesundheitsverbundes halten aber an ihren bisherigen Besuchseinschränkungen fest. Kritik kommt vom Patientenanwalt und von der FPÖ.

Patientenanwalt fordert baldige Rücknahme

Der Wiener Patientenanwalt Gerhard Jelinek sieht die Beibehaltung der Regelungen kritisch, „weil Besuch zu bekommen natürlich auch für den Heilungserfolg sehr, sehr positiv ist“, so Jelinek gegenüber dem Ö1-Morgenjournal. Der Austausch mit der Welt außerhalb des Spitals sei wichtig und gebe den Betroffenen auch eine optimistische Zukunftsprognose. „Wir wissen alle, dass eine positive Lebenseinstellung ein wesentlicher Heilungsfaktor neben der Therapie ist.“

Er habe wegen der aktuellen Zahlen zwar ein gewisses Verständnis für weitere Einschränkungen, diese müssten aber menschlich ausgelegt werden und dürften nicht mehr lange gelten, so der Patientenanwalt weiter. Dann müsse man zur Normalität zurückkehren wie vor der Pandemie. Das AKH teilte dazu schriftlich mit, dass ein Spitalsbetrieb eine Steuerung der Besucherströme erfordere und dass die Regeln im AKH wie auch in allen Spitälern des Gesundheitsverbundes bis auf Widerruf gelten, um die Patientensicherheit und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

Kritik von FPÖ

Kritik kam auch von der FPÖ. Der Wiener FPÖ-Gesundheitssprecher Wolfgang Seidl bezeichnete den Entschluss als „Sauerei der Sonderklasse“. „Wenn kranke Menschen, die im Spital liegen, nicht einmal mehr uneingeschränkten Besuch von ihren Familien und Freunden bekommen dürfen, dann ist das eine schändliche Politik.“