Kreuzung mit Rot-Abbiegeampel
Fotokerschi.at / Kerschbaummayer
Fotokerschi.at / Kerschbaummayer
Verkehr

150 neue Rotabbiegeampeln für Radler

Radfahrerinnen und Radfahrer können in Wien künftig deutlich häufiger als bisher bei roten Ampel rechts abbiegen. 150 weitere Ampeln werden nun für Radfahrer freigegeben. Bisher war das nur bei zehn Ampeln möglich.

Die Stadt rolle das legale Rechtsabbiegen großflächig aus, wie es am Donnerstag in einer Aussendung hieß. Die Beschilderung der betroffenen Kreuzungen erfolgt im April. Wien war die erste Stadt Österreichs, die das Rechtsabbiegen bei Rot unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Herbst erlaubt hat.

Dort, wo es Radverkehrsanlagen gibt

Vorschläge für Kreuzungen, die in der Bundeshauptstadt für das neue Konzept infrage kamen, wurden vom Magistrat, der Bevölkerung und den Bezirken eingereicht. Alle Anregungen wurden im Vorfeld von der MA 46 – Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten – geprüft. „Wir fördern das Radfahren in Wien konsequent“, sagte Wiens Verkehrsstadträtin Ulrike Sima (SPÖ). Im Vorjahr habe Wien 26 Mio. Euro in den Ausbau von Radwegen investiert.

150 neue Rotabbiege-Ampeln für Radler

Radfahrerinnen und Radfahrer können in Wien künftig deutlich häufiger als bisher bei roten Ampel rechts abbiegen. 150 weitere Ampeln werden nun für Radfahrerinnen und Radfahrer freigegeben. Bisher war das nur bei zehn Ampeln möglich.

Die neue Möglichkeit des Rechtsabbiegens bei roter Ampel wird vor allem in jenen Bereichen gewährt, in denen Radverkehrsanlagen vorhanden sind. Das sind etwa Straßenzüge, in denen Personen von einem Radweg in einen anderen abbiegen können. So könne sichergestellt werden, dass keine Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern entstehen.

Hinweisschilder angebracht

„Die Möglichkeit, beim Radfahren bei Rot abbiegen zu können, verringert Wartezeiten und macht das Fahrrad als Verkehrsmittel für ein flottes Vorankommen in Wien noch attraktiver“, sagte Wiens Radverkehrsbeauftragter Martin Blum. Wichtig sei allerdings zu betonen, dass das Rechtsabbiegen bei Rot nur dort erlaubt ist, wo entsprechende Hinweisschilder angebracht wurden. „Jedenfalls muss man stoppen und sich versichern, dass man weder andere noch sich selbst in Gefahr bringt“, erläuterte Blum.