Gericht

Prozess zu Vergewaltigung verschoben

Ein 17-Jähriger hätte am Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen vor Gericht stehen sollen. Er blieb jedoch der Verhandlung fern. Nun muss er sich gemeinsam mit einem ebenfalls angeklagten 19-Jährigen am 20. April vor Gericht verantworten.

Weil sie mit einem elf sowie einem 14 Jahre alten Mädchen sexuelle Handlungen unternommen haben sollen, nachdem sie die beiden mit der Aussicht auf Ecstasy-Tabletten in eine Wohnung in Meidling gelockt hatten, müssen sich die beiden am Landesgericht für Strafsachen verantworten.

„Ich weiß nicht, wo er ist“

An sich wäre gegen den 17-Jährigen bereits am Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen verhandelt worden – er blieb jedoch der Verhandlung fern. Im Unterschied zum älteren Verdächtigen sitzt der 17-Jährige nicht in U-Haft. Wie sein Verteidiger und seine Bewährungshelferin der Richterin versicherten, wusste er über den Prozesstermin Bescheid. Darüber hinaus war die Polizei am Montag an seiner Wohnadresse erschienen und hatte die Eltern an die Verhandlung erinnert. Beim Aufruf zur Sache betrat dann aber nur der Vater des 17-Jährigen den Gerichtssaal und nahm auf der Zuhörerbank Platz.

Auf die Frage der Richterin, wo denn sein Sohn sei, zuckte der Mann mit den Schultern: „Ich weiß nicht, wo er ist. Ich habe ihn ein paar Mal angerufen, er hebt nicht ab.“ Daraufhin trat die Richterin mit Zustimmung der Staatsanwältin das Verfahren gegen den 17-Jährigen zur gemeinsamen Verhandlung mit dem älteren Angeklagten an einen Kollegen ab, der das Verfahren gegen den 19-Jährigen zugeteilt bekommen hat. Damit wird nun ein Schöffensenat über Schuld und Strafe von beiden Burschen befinden – sofern der 17-Jährige beim nächsten Mal erscheint. Denn U-Haft war ungeachtet des unentschuldigten Fernbleibens des bisher unbescholtenen Jugendlichen für die Justiz weiter kein Thema.

Missbrauch wurde mitgefilmt

Die Anklage legt ihm neben entgeltlichem sexuellem Missbrauch von Jugendlichen (§ 207b Abs. 3 StGB) die Herstellung von pornografischen Darstellungen mit Minderjährigen zur Last – er soll Sex mit der 14-Jährigen gehabt und seinen Freund gefilmt haben, als dieser mit der Elfjährigen verkehrte. Da diese noch unmündig war, wird dem 19-Jährigen schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen angelastet. Der gebürtige Iraker, der auch mit Drogen gehandelt haben soll, befindet sich seit fast fünf Monaten in U-Haft.

Gegenleistung für Drogen

Zu den angeklagten Tathandlungen war es am 10. November 2022 gekommen. Die beiden Mädchen, die aus äußerst problematischen familiären Verhältnissen stammen und sich in einem Krisenzentrum kennengelernt hatten, wollten von dem 19-Jährigen Ecstasy kaufen, nachdem sie am Vortag von ihm eine Tablette erhalten und konsumiert hatten. Der 19-Jährige bat sie in seine Wohnung, wo er ihnen dann klargemacht haben soll, dass es diesmal Ecstasy nur gegen Bezahlung gebe. Als Gegenleistung forderte er laut Anklage Sex.

Nach den inkriminierten Missbrauchshandlungen, an denen sich der mit ihm befreundete 17-Jährige der Staatsanwaltschaft zufolge beteiligte, liefen die Mädchen aus der Wohnung und gingen zur Polizei. Die Tatverdächtigen wurden in weiterer Folge in der Wohnung festgenommen, der Jüngere durfte aber kurz darauf wieder nach Hause.

Mädchen verweigerten Auskunft

Das Ermittlungsverfahren gestaltete sich insofern schwierig, als die von den Übergriffen betroffenen Mädchen bei der justiziellen Aufarbeitung nur bedingt mitmachen wollten. Eine der beiden lief während ihrer kontradiktorischen Einvernahme aus dem Vernehmungszimmer. Seither „verweigert sie jede Auskunft“, wie ihre Rechtsvertreterin am Dienstag am Landesgericht kundtat.

Die Vertreterin des zweiten Mädchens – eine erfahrene juristische Prozessbegleiterin – gab an, sie habe „keinen Zugang“ zu dieser gefunden. Damit scheint offen, ob die Mädchen von sich aus zum Strafprozess erscheinen werden, um ihre Aussagen als Zeuginnen abzulegen, oder ob sie von der Polizei vorgeführt werden müssen.