Chronik

Mann betrat Kunstwerk und fiel um: Strafe

Weil er sich im Jänner in ein Kunstwerk im Wiener Künstlerhaus quetschte, damit umfiel und es beschädigte, muss ein Mann insgesamt 2.500 Euro Strafe zahlen. Das Kunstwerk sei zu schlecht gesichert gewesen, sagt er nun in der Sendung „Bürgeranwalt“.

Am 8. Jänner besuchte Anton Schlögl gemeinsam mit seiner Freundin die Ausstellung „loving others – modelle der Zusammenarbeit“ im Wiener Künstlerhaus. Bei allen Ausstellungsbesuchen mit dabei ist die Kamera des 59-Jährigen. Auch dieses Mal ließ er sich mit den Kunstwerken fotografieren. Das Objekt „Spind für Döbling“ des Künstlerkollektivs „fabrics interseason and friends“ faszinierte ihn dabei besonders.

„Ich habe meine Freundin gebeten, sie möge mich filmen. Ich wollte einen kleinen Blödsinn machen: Ich tue so, als würde ich in den Spind hinein gehen und stecken bleiben. Der Spind hatte für mich etwas Vertrautes, solche haben wir in der Schlosserei in der Garderobe auch immer gehabt“, sagt der gelernte Schlosser im Interview mit dem „Bürgeranwalt“. Zunächst ist die Freundin noch dagegen, dann lässt sie sich aber überreden. „Für mich hat das nicht so ausgesehen, als dürfte man das nicht betreten“, so Schlögl.

Spind Kunstwerk
Anton Schlögl
In diesen Spind quetschte sich Anton Schlögl und fiel prompt damit um

„Ich habe gemerkt, ich falle“

Gesagt, getan: Allerdings klappte die erste Aufnahme technisch nicht, also beschloss Schlögl, den gelben Spind noch einmal zu betreten. Beim zweiten Mal fiel er mit dem Spind um, die Überwachungskamera im Künstlerhaus filmte mit. „Ich bin durch meine Gürtelschnalle irgendwie nicht mehr aus dem Spind herausgekommen. Dann habe ich ein bisschen herumgetan und dann habe ich gemerkt, ich falle – es war wie in Zeitlupe. Es hat einen riesigen Poscher gegeben“, so der 59-Jährige.

Schlögl verletzte sich nur leicht am Arm, der Sturz blieb allerdings nicht unbemerkt. Eine Mitarbeiterin des Museums eilte zur Stelle, zunächst reagierte sie noch mit Humor: „Die Frau hat gesagt: Bitte kaufen Sie sich keine Jahreskarte!“, schildert Schlögl. Dann allerdings wurde er vom Geschäftsführer des Künstlerhauses aufgefordert, 2.500 Euro zu bezahlen: für die Wiederaufstellung und Reparatur des Kunstwerks. Schlögl beglich die Rechnung gleich, auch um sich eine Anzeige bei der Polizei zu ersparen. Dafür bekam er eine Bestätigung.

Museum versprach Kostenaufstellung

Das Museum versprach Schlögl eine genaue Kostenaufstellung der Restaurierung – die habe er bis heute aber nicht bekommen, so der 59-Jährige. Außerdem sei für ihn gar nicht erkennbar gewesen, dass das Betreten des Kunstwerkes nicht erwünscht ist. „Die offene Türe hat für mich so einladend gewirkt, sonst würde man ja die Türe zumachen.“ Beschädigen habe er allerdings natürlich nichts wollen.

Zerstörtes Kunstwerk

Bei einem Besuch im Wiener Künstlerhaus Anfang Jänner hat Herr S. ein modernes Kunstobjekt beschädigt. Er hat sich in den dort ausgestellten „Spind für Döbling" gezwängt, und ist damit umgefallen. Das Kunstwerk, ein Metallspind mit Holzaufbau war kaputt. Was muss Herr S. an Schadenersatz zahlen. Hätte das Künstlerhaus das Kunstwerk besser sichern müssen?

Beim Künstlerhaus sieht man das anders. In einer Stellungnahme heißt es: „Seit der Gründung der Künstlerhaus Vereinigung im Jahre 1861 ist kein Fall dokumentiert, bei dem ein Besucher auf oder in ein Kunstwerk geklettert ist und es dabei zerstört hat. … Niemand der tausenden Besucher:innen der Ausstellung hat den Teppich, der aus wiederverwendeten Stoffen alter Modekollektionen gewebt ist, vorsätzlich betreten, geschweige denn die Installation erklettert. Warum ihnen eine weiße Bodenmarkierung als Hinweis reicht, das Kunstobjekt nicht zu betreten, Herr Schlögl sich jedoch eingeladen fühlt das zu tun, ist uns ein Rätsel.“

Anton Schlögl
ORF
Schlögl sieht das Künstlerhaus in der Mitverantwortung

Weiße Bodenmarkierung ignoriert

Die weiße Bodenmarkierung habe er nicht als Absperrung wahrgenommen, beteuert Schlögl. „Ich finde das fahrlässig, dass man so einen Spind mit so einer Holzkonstruktion so hinstellt“, sagt er. Der Anwalt Schlögls sieht das Mitverschulden jedenfalls beim Künstlerhaus – der Spind sei ungesichert herumgestanden. Laut Schlögl ist die Kommunikation mit dem Künstlerhaus so lange freundlich gewesen, bis er eine Rechnung verlangt habe. Inzwischen hat Schlögl auch Hausverbot im Künstlerhaus.

Laut Sachverständigen ist es schwierig, den tatsächlichen Wert so einer Installation zu schätzen. „Aber man muss schon annehmen, dass es Geld kostet, den geistigen Aufwand zu honorieren“, sagt Patrick Kovacs, gerichtlich beeideter Kunstsachverständiger. Eine Anfrage an das Künstlerkollektiv fabrics interseason zum Wert blieb unbeantwortet.