Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) von Außen
VfGH/Achim Bieniek
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Politik

VfGH prüft erneut Mindestsicherung

Unter 25-Jährige ohne Ausbildung oder Job bekommen nur drei Viertel der Mindestsicherung – auch behinderte Menschen, kritisiert der Verein Vertretungsnetz. Er hat den Fall einer jungen Frau vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gebracht.

Behinderte Menschen haben ohnehin schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, betont der Verein Vertretungsnetz. Und zeigt das anhand des Beispiels einer 24-jährigen Wienerin auf: Sie hat eine intellektuelle Beeinträchtigung und deshalb vom Verein Vertretungsnetz eine gerichtliche Erwachsenenvertreterin zur Seite gestellt bekommen. Nach einer integrativen Lehre zur Konditorin ist es der jungen Frau schwergefallen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Ihr Arbeitslosengeld wurde auf die Mindestsicherung aufgestockt, doch nur auf 75 Prozent des Richtsatzes, kritisiert Barbara Frank, Juristin beim Vertretungsnetz: „Das besonders Dramatische ist, dass das dann nicht jeden Monat gleich ist, sie findet eine Beschäftigung, ist dann einige Wochen beschäftigt. Dann passt es mit dem Arbeitgeber nicht, er beendet die Beschäftigung oder sie schafft es gesundheitsbedingt nicht mehr. Dann ist immer wieder die Existenz ganz extrem bedroht, weil die Kürzung von 25 Prozent massiv ist.“

Behinderte haben viel schlechtere Chancen

Nach Abzug der Miete in einer teilbetreuten Wohngemeinschaft bleiben der jungen Frau 100 bis 150 Euro im Monat. „Bei Menschen mit Behinderungen zeigt es sich immer besonders dramatisch, weil sie ein viel schlechteres Angebot haben, einen Kurs oder einen Ausbildungsplatz zu bekommen, oder wenn die Ausbildung sogar abgeschlossen ist, eine Beschäftigung. Man soll für junge Menschen andere Anreize schaffen als eine Strafe. Menschen mit Behinderung sind benachteiligt“, so Frank.

Im Büro des Wiener Sozialstadtrates Peter Hacker (SPÖ) widerspricht man. Das Projekt U25 sei ein Riesenerfolg. Von den gut 10.500 Wiener Mindestsicherungsbezieherinnen und -beziehern unter 25 bekommen 250 einen Behindertenzuschlag. Gut 100 davon befinden sich in einer AMS-Schulung. Prozentuell seien das mehr als bei Personen ohne Behinderung.

VfGH-Beschwerde könnte nach hinten losgehen

Der Verfassungsgerichtshof wird entscheiden, ob hier der Gleichheitssatz verletzt wird oder nicht. Die Stadt Wien vermutet, dass die Beschwerde des Vertretungsnetzes nach hinten losgehen könnte und das Höchstgericht eine Regelung kippen könnte, die Menschen mit Behinderung in Wien eigentlich zugutekommt. Denn Wien fördere Personen mit Behinderung, die in Wohngemeinschaften leben, jeweils einzeln als Bedarfsgemeinschaft.