Ein Scooter-Abstellplatz
ORF/Hubert Kickinger
ORF/Hubert Kickinger
Verkehr

Übergangslösung bei E-Scooter-Regeln

Neue Regeln für Betreiber von E-Leih-Scootern treten teilweise mit 19. Mai per Verordnung in Kraft. Die restlichen Regelungen können erst nach Ende eines Rechtsstreits vertraglich festgelegt werden. Das kann laut Stadt noch bis zu drei Monate dauern.

Konkret wird ab dem 19. Mai das Parken auf Gehsteigen verboten. Unsachgemäßes Abstellen von Rollern sei ein großes Ärgernis, sagte Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SPÖ): „Wir werden deshalb nicht bis zum Gerichtsentscheid warten, sondern unsere strengeren Regeln für das Abstellen von Rollern schon vorher verordnen.“ Leihscooter dürfen dann nicht mehr auf dem Gehsteig abgestellt werden. Für die Anmietung bzw. die Rückgabe wird es fixe Abstellflächen an markierten Hotspots geben. Diese sind markiert.

Falsch abgestellte Roller müssen von den Betreibern unverzüglich entfernt werden. Auch Sperrzonen werden schon ab 19. Mai definiert. Im Bereich von Krankenanstalten, in Parks und auf Märkten funktionieren die Leihgefährte künftig nicht mehr. Langsamfahrbereiche wiederum wird es etwa in Begegnungszonen und Wohnstraßen geben. Die Geschwindigkeit wird dort automatisch gedrosselt. Kontrolliert wird die Einhaltung der Regeln von den Organen der Parkraumüberwachung.

Unterlegener Anbieter ficht Entscheidung an

Hintergrund der Verzögerungen ist, dass sich die Stadt für die vier Anbieter Bird, Lime, Link und Voi entschieden hat. Ein fünfter, unterlegener Anbieter namens Tier Mobility ficht die Entscheidung nun vor Gericht an. Das bringt es mit sich, dass die Verträge mit den Betreibern nicht abgeschlossen werden können. Somit musste der geplante Startschuss für eine komplette Neulösung verschoben werden.

Laut Angaben der Stadt Wien und eines Rechtsanwalts von Mittwoch ist damit zu rechnen, dass das Landesverwaltungsgericht in zwei bis drei Monaten über den Einspruch entscheidet. Ein mögliches Rechtsmittel gegen das Urteil hätte aber keine aufschiebende Wirkung, erläuterte Rechtsanwalt Claus Casati. Er zeigte sich zuversichtlich, dass der Einspruch keinen Erfolg hat. Die Entscheidung für die vier Betreiber sei objektiv und nachvollziehbar erfolgt, versicherte er.

Verträge erst nach Gerichtsentscheid

Vertraglich festgelegt werden müssen Punkte wie die Reduktion der Höchstzahl der Roller. So soll etwa ein Überangebot an Scootern in bestimmten Bereichen vermieden werden. Dafür soll die Versorgung der Außenbezirke verbessert werden. Auch die Einrichtung eines Dashboards, das permanent aktuell die Standorte der Scooter anzeigt, wird erst in den jeweiligen Vereinbarungen festgeschrieben. Zudem gibt es technische Anforderungen für die Leihfahrzeuge, also etwa vorgeschriebene Blinker.