Burger King Filiale am Verteilkreis Favoriten
ORF.at/Roland Winkler
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Chronik

AK kritisiert Ausbeutung von Leiharbeitern

Eine Leiharbeitsfirma soll über Jahre hinweg mutmaßlich Menschenhandel und Lohndumping betrieben haben. Es geht laut Arbeiterkammer (AK) Wien dabei um mehr als 200 Menschen aus Drittstaaten, die an bekannte Unternehmen wie etwa Burger King verliehen wurden. Sie seien u. a. unter Druck gesetzt worden, scheinselbstständig zu arbeiten.

Laut AK Wien, der Gewerkschaft PRO-GE und der Anlaufstelle zur Unterstützung undokumentiert Arbeitender (UNDOK) geht es um die mittlerweile insolvente Leihfirma S.H.G. Die mehr als 200 betroffenen Arbeitskräfte – mehrheitlich Asylwerber mit irakischen Papieren – seien zwar als selbstständige Erwerbstätige versichert, aber zu den Bedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tätig gewesen. Sie hätten unter anderem bei Franchisenehmern der Fast-Food-Kette Burger King, dem schwedischen Sicherheitsdienstleister Securitas, dem IQ Autohof und anderen Tankstellenbetreibern gearbeitet.

Zu wenig Geld, zu lange Arbeitszeiten

Die Arbeitskräfte hätten dabei einen Bruttostundenlohn von 9,50 Euro erhalten, was unter dem jeweiligen kollektivvertraglichen Mindestlohn liegt. Die Beschäftigten erhielten weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld, zudem habe die S.H.G. den Beschäftigten rechtswidrige Pauschalen für Transport und Unterkunft abgezogen. Überlange Arbeitszeiten, Verletzungen der Ruhezeiten und nicht bezahlte Überstunden seien an der Tagesordnung gestanden. Wurden die Beschäftigten krank oder wollten Urlaub, sei ihnen mit Kündigung gedroht worden.

Burger-King-Franchise weist Vorwürfe zurück

The Eatery Group, der österreichische Masterfranchisenehmer der Marke Burger King, weist die Vorwürfe der AK zu den Leiharbeitsverhältnissen bei Burger King als „schlichtweg unrichtig“ zurück. So würden die Vorwürfe weder The Eatery Group noch Burger King Europe betreffen, sondern zwei selbstständig wirtschaftende Franchisenehmer. Nach Aussage der betroffenen Franchisenehmer seien die beschäftigten Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter wie vorgeschrieben über den Kollektivvertrag bezahlt worden. Alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen seien „genauestens eingehalten“ worden.

Dass die beauftragte Firma S.H.G. das Personal nicht ordnungsgemäß bezahlt haben dürfte, sei den Franchisenehmern nicht bekannt gewesen. Die betroffenen Franchisenehmer, The Eatery Group und Burger King Europe, distanzierten sich in einer schriftlichen Stellungnahme von dem Vorgehen der Leiharbeitsfirma S.H.G. Von den anderen offenbar betroffenen Auftraggebern war zunächst kein Kommentar zu erhalten.

Strafverfahren läuft

Gegen die S.H.G. läuft laut AK, PRO-GE und UNDOK ein Strafverfahren vor dem Landesgericht Linz. Die Staatsanwaltschaft Linz habe Ermittlungen wegen mehrerer Delikte aufgenommen und Anklage gegen den Geschäftsführer und eine Mitarbeiterin der Leiharbeitsfirma S.H.G erhoben. Darunter sei auch eine Anklage wegen Menschenhandels.

Über die S.H.G. wurde inzwischen ein Konkursverfahren eröffnet, wie aus der Ediktsdatei hervorgeht. Für knapp 50 der betroffenen Beschäftigten habe der Insolvenzschutzverband Entgeltansprüche beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) angemeldet. Damit bestehe die Chance, dass die Menschen zumindest einen Teil ihrer offenen Entgeltansprüche erhalten.

Arbeitgeber sollen für ausstehende Löhne haften

Die AK Wien unterstütze außerdem aktuell fünf Personen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die AK will dazu die Unternehmen, die die Betroffenen eingesetzt haben, in die Pflicht nehmen. „Wir haben sie schriftlich aufgefordert, eine Haftungserklärung für die ausständigen Entgeltanteile abzugeben. Sofern das abgelehnt wird, bereiten wir entsprechende Klagen vor“, so Ludwig Dvorak, Leiter des Bereichs arbeitsrechtliche Beratung und Rechtsschutz in der AK Wien.

Die AK Wien, die Produktionsgewerkschaft PRO-GE und die UNDOK fordern eine bessere Regulierung von Subunternehmerstrukturen. Durch Subunternehmerketten würden sich Erstauftraggeber ihrer Verantwortung entledigen und es entstehe ein „idealer Nährboden“ für Sozialbetrug, undokumentierte Arbeit und Lohndumping. „Nur wenn die Auftraggeber in voller Höhe für ausständige Löhne haften, verlieren solche Ausbeutungsmethoden ihren wirtschaftlichen Reiz.“