Sitz des Stadtrechnungshofes – Palais Obentraut
Andreas Preslmayr/Stadtrechnungshof
Andreas Preslmayr/Stadtrechnungshof
Politik

Mehr Rechte für Stadt-RH: Lob von Fiedler

Der Wiener Stadtrechnungshof bekommt mehr Rechte – das ist Teil des am Donnerstag präsentierten Transparenzpakets von SPÖ und NEOS. Der frühere Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler zeigte sich „positiv angetan", hat aber Verbesserungsvorschläge.

Der ganz große Wurf mit dem in Österreich völliges Neuland beschritten würde, seien die Änderungen natürlich nicht, so Fiedler, aber das sei auch nicht unbedingt notwendig. „Es ist die Angleichung der Rechte der Stadt Rechnungshofes an die des Bundesrechnungshofes. Und das ist durchaus begrüßenswert", sagte der Transparenzexperte im „Wien heute“-Interview.

Möglich werden künftig beispielsweise Schnellprüfungen, wenn die Kosten bei großen Bauvorhaben um mehr als 30 Prozent überschritten werden. Das sei zwar keine Garantie für einen Kosten-Stopp, so der frühere Präsident des Bundesrechnungshofs: „Aber man kann rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, die man sonst nicht ergreifen könnte, wenn nicht eine diesbezügliche Verständigung an den Rechnungshof erginge.“

Ex-Rechnungshofpräsident Fiedler zum Transparenzpaket

Der frühere Rechnungshofpräsident Franz Fiedler kommentiert das Transparenzpaket von SPÖ und NEOS.

Fiedler würde Wahlkampfkosten-Obergrenze weiter senken

Der Stadtrechnungshof kann künftig durch die Änderung des Parteienförderungsgesetzes auch die Parteifinanzen und die Finanzgebarung der Parteiakademien kontrollieren. Bei Verstößen können Förderungen oder Akademiegelder zurückgefordert werden. Überdies sieht das Gesetzespaket von SPÖ und NEOS die Senkung der Wahlkampfkosten um eine Million auf maximal fünf Millionen Euro pro Partei vor. Wer schummelt und auffliegt, muss zahlen.

Fünf Millionen Euro seien im Verhältnis zur Wahlkampfkosten-Obergrenze im Bund mit sieben Millionen Euro „immer noch sehr hoch“, kommentierte Fiedler. "Hier könnte man drüber nachdenken, diese Grenze noch nach unten zu senken.“ Fiedler nannte zwei bis drei Millionen Euro als mögliche Obergrenze.

Notkompetenz-Regeln „zu schwammig formuliert“

Nachbesserungsbedarf sieht der ehemalige Präsident des Bundesrechnungshofs auch bei den gesetzlichen Regelungen der Notkompetenz des Wiener Bürgermeisters. Man habe im Vorjahr gesehen, dass es zu Auslegungsschwierigkeiten gekommen sei, ob der Bürgermeister in der Causa Wien Energie zu Recht von seiner Notkompetenz Gebrauch gemacht habe.

Die gesetzlichen Regelungen seien „zu schwammig formuliert, um daraus eindeutig erkennen zu können, welche Rechte der Bürgermeister unter welchen Umständen in Anspruch nehmen kann“, so Fiedler. "Hier wäre eine Gesetzesänderung notwendig, um für die Zukunft Klarheit schaffen zu können.“

Transparenzpaket von SPÖ und NEOS

Mehr Rechte für das Kontrollorgan Stadt-Rechnungshof und weniger Geld für den Wahlkampf: Das sind die Eckpfeiler des neuen Transparenz-Pakets von SPÖ und NEOS. Die Rathaus-Koalition spricht von einem „großen Wurf“.

Stadtrechnungshof wird eigenes Organ

Geändert bzw. neu geschaffen werden sollen nun einmal sechs Gesetze. Der Stadtrechnungshof wird im Zuge dessen auch aus dem Wiener Magistrat gelöst und als eigenes Organ etabliert, um seine Unabhängigkeit weiter zu stärken.

„Nach der Einführung eines Regierungsmonitors und einer Whistleblower-Plattform, der Reform der Untersuchungskommission oder auch der wichtigen einheitlichen Förderrichtlinien gehen wir mit der größeren Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofs jetzt den nächsten Schritt in Sachen Transparenz und Kontrolle“, kündigte NEOS-Wien-Klubobfrau Bettina Emmerling die Umsetzung eines Vorhabens aus dem Wiener Regierungsprogramm an.

NEOS und SPÖ versprechen „volle Transparenz“

„Für volle Transparenz und noch mehr Kontrolle setzen wir als Fortschrittskoalition notwendige und wichtige Schritte. Das ist ein großer Wurf, für den wir auf konstruktive Gespräche mit allen Parteien setzen“, ergänzte SPÖ-Gemeinderätin Barbara Novak. Der Fahrplan sieht vor, dass nach den Gesprächen mit den anderen Parteien und dem Begutachtungsverfahren im Herbst im Wiener Landtag die entsprechenden Gesetze verabschiedet werden, damit die Reformen mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten können.

Die Neuregelung beinhaltet unter anderem die Verlängerung der Amtszeit der Stadtrechnungshof-Direktorinnen und -Direktoren auf zwölf Jahre, eine Wiederbestellung wird nicht mehr möglich sein. Außerdem benötige der Stadtrechnungshof für die eigenständige und weisungsfreie Umsetzung in Zukunft eine größere personelle Ausstattung, denn nur so könne den Buchstaben des Gesetzes Bedeutung verliehen werden, erläuterte Gemeinderätin Novak.

Neuer Senat soll Wahlkampfkosten überwachen

Über die Einhaltung der neuen Wahlkampfkosten-Obergrenze soll ein noch einzurichtender unabhängiger „Parteiensanktionssenat“ wachen. Der Vorsitzende muss eine Richterin bzw. ein Richter sein. Bei unrichtigen Angaben im Bericht sind Bußen von bis zu 50.000 Euro auszusprechen. Bei Überschreitungen der Wahlkampfkostengrenze sind die Strafen analog zu denen im Bund je nach Höhe der verbotenen Mehrausgaben gestaffelt. Bis zu 200 Prozent der Überschreitungen können hier fällig werden.