Naschmarkt im Regen
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Wirtschaft

Fixes Trinkgeld: Kammer kritisiert Vorgehen

Ein Lokal auf dem Wiener Naschmarkt macht derzeit Schlagzeilen, weil es einen fixen Trinkgeldbetrag in der Höhe von zehn Prozent der Gesamtsumme verrechnet, ein laut Wirtschaftskammer Wien für Österreich „völlig untypisches“ Vorgehen. Sie kritisiert vor allem die „Optik“ der Rechnungen.

Vor einigen Tagen entdeckte ein Gast eines Lokals auf dem Naschmarkt auf seiner Rechnung, dass ihm das Trinkgeld bereits fix verrechnet wurde. Er empörte sich im Internet, der Fall machte Schlagzeilen. In dem betroffenen Lokal wird allerdings bereits auf der Speisekarte darauf hingewiesen, dass zehn Prozent Servicezuschlag verrechnet wird. In Österreich sei das jedoch völlig untypisch, so die Wiener Wirtschaftskammer.

Markierte Rechnung
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Eine fixe Servicepauschale von zehn Prozent sorgt derzeit für Aufregung auf dem Naschmarkt

„Nicht ungesetzlich, nur schlecht gemacht“

„Wir haben Inklusivpreise, das heißt, alle Steuern und Abgaben sind drinnen. Trinkgeld ist natürlich eine Sache, die der Kellner bekommt. Da habe ich als Unternehmer nichts davon. Wenn ich als Unternehmer aber glaube, dass ich meinen Mitarbeitern mit so etwas helfen kann: Das ist nicht ungesetzlich. Es ist nur sehr schlecht gemacht“, so Erwin Scherflinger, stv. Obmann Gastronomie der Wirtschaftskammer Wien im „Wien heute“-Interview.

Fixes Trinkgeld: Kammer kritisiert Vorgehen

Ein Lokal am Wiener Naschmarkt macht derzeit Schlagzeilen, weil es einen fixen Trinkgeld-Betrag in der Höhe von 10 Prozent der Gesamtsumme verrechnet. Ein laut Wirtschaftskammer Wien für Österreich „völlig untypisches“ Vorgehen. Sie kritisiert vor allem die „Optik“ der Rechnungen.

In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es aus dem betroffenen Lokal, dass man die Aufregung nicht verstehe. Durch die zehn Prozent Servicepauschale wolle man es den Gästen erleichtern und gleichzeitig dem Servicepersonal eine gewisse Sicherheit bieten, heißt es. Das Lokal würden hauptsächlich Touristinnen und Touristen frequentieren und die seien diese Vorgehensweise gewohnt.

Schlechte Optik auf Rechnung

Von der Wirtschaftskammer wird vor allem die Optik der Rechnung kritisiert: „Es muss immer der Endpreis groß sein. Wenn eine freiwillige Leistung wie etwa Trinkgeld besteht, muss man das klein hinschreiben. Der Gast muss sofort sehen: Was muss ich zahlen? Und: Was kann ich zahlen? Das ist ganz wichtig, und ich würde jedem Kollegen vorschlagen, dass er das auch so umsetzt“, so Scherflinger. Er hoffe jedenfalls, dass das „fixe Trinkgeld“ nicht Schule macht.