Abstellfläche bei der Karlskirche
ORF/ Wakolbinger
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Chronik

Strengere Regeln für Leih-E-Scooter in Kraft

In Wien gelten seit Freitag strengere Regeln für die Betreiber von Leih-E-Scootern. Damit ist etwa das Parken auf dem Gehsteig verboten. Es gibt auch Sperrzonen und Langsamfahrzonen. Andere Punkte, wie etwa die Reduktion der Höchstzahl der Roller, konnten aber noch nicht umgesetzt werden.

Eigentlich hätte im Mai ein komplett neues Konzept mit nur vier Anbietern starten sollen. Weil ein unterlegener Anbieter Einspruch erhoben hat, verzögert sich das Vergabefahren um bis zu drei Monate. Bis dahin bleiben alle bisherigen Anbieter, und es gibt ein Übergangskonzept, bis der Rechtsstreit um die Konzessionsvergabe entschieden ist.

Ein Teil der geplanten Maßnahmen kann hingegen mittels Verordnung geregelt werden. Und diese gilt nun. Die Leihscooter dürfen damit nicht mehr auf dem Gehsteig abgestellt werden. Für die Anmietung bzw. die Rückgabe wird es fixe Abstellflächen geben.

Mehr fixe Abstellflächen

Diese Abstellflächen sind durch rote Bodenmarkierungen gekennzeichnet. In einem Umkreis von jeweils 100 Metern rund um diese Abstellflächen ist das Abstellen nicht gestattet. Die Nutzerinnen und Nutzer können ihre Miete dort nicht beenden.

Das Abstellen außerhalb ist nur dort möglich, wo keine solche Stellfläche in der Nähe ist – und dann eben nicht auf dem Gehsteig, sondern etwa in der Parkspur auf der Straße. Bis zum Jahresende sollen 200 der fixen Scooter-Areale eingerichtet werden. Derzeit ist man bei rund 120. 2024 kommen 100 weitere dazu. Falsch abgestellte Roller müssen von den Betreibern unverzüglich entfernt werden.

Ein Scooter-Abstellplatz
ORF/Hubert Kickinger
Die Stadt richtet eigene Abstellflächen ein

Sperrzonen und Langsamfahrbereiche

Auch Sperrzonen werden schon durch die Verordnung definiert. Im Bereich von Krankenanstalten, in Parks und auf Märkten funktionieren die Leihgefährte künftig nicht mehr. Sperrzonen sind etwa auch der Bereich um die Staatsoper, der Stephansplatz, der Graben, die Kärntner Straße und der Vorplatz der Albertina.

Langsamfahrbereiche wiederum wird es etwa in Begegnungszonen und Wohnstraßen geben. Die Geschwindigkeit wird dort automatisch gedrosselt. Kontrolliert wird die Einhaltung der Regeln von den Organen der Parkraumüberwachung – also den Parksheriffs. Bis zum 1. Juni gibt es quasi eine Probephase. Dann sollen die Betreiber bei Verstößen auch gestraft werden.

Neue Regeln für Leih-E-Scooter

Für die Leih-E-Scooter in der Stadt gelten ab heute strengere Regeln. Das Abstellen am Gehsteig wird verboten, es gibt Sperrzonen und Langsamfahrzonen.

Rechtsstreit dauert noch an

Die Stadt hatte im Frühjahr vier Verleiher von E-Scootern für Wien per EU-weiter Ausschreibung gesucht. Beworben haben sich jedoch fünf Anbieter. Zum Zug kamen die etablierten Anbieter Bird, Lime und Link. Neu mit dabei ist der schwedische Betreiber Voi. Die Firma Tier-Mobility, die im Verfahren keine Konzession zugesprochen bekommen hat, zog vor Gericht. Der geplante Startschuss für die Neuregelung Anfang Mai musste verschoben werden.

Wie Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SPÖ), NEOS-Mobilitätssprecherin Angelika Pipal-Leixner und der Rechtsanwalt Claus Casati erläuterten, ist damit zu rechnen, dass das Landesverwaltungsgericht in zwei bis drei Monaten über den Einspruch entscheidet. Erst dann könne das Gesamtkonzept umgesetzt werden. Ein mögliches Rechtsmittel gegen das Urteil hätte keine aufschiebende Wirkung, erläuterte Casati. Er zeigte sich zuversichtlich, dass der Einspruch keinen Erfolg hat. Die Entscheidung für die vier Betreiber sei objektiv und nachvollziehbar erfolgt, versicherte er.

Mehr Leihscooter für Außenbezirke vorgesehen

Für die Stadt bedeutet das Verfahren aber insofern eine Verzögerung, als die Verträge mit den Betreibern nicht abgeschlossen werden können. In diesen soll die Reduktion der E-Scooter in jenen Bereichen fixiert werden, in denen es ein Überangebot gibt. Kommuniziert wurde bereits, dass die Maximalanzahl in der Inneren Stadt insgesamt 500 E-Scooter betragen darf. In den Bezirken Leopoldstadt bis Alsergrund und Brigittenau sollten in Zukunft insgesamt 1.500 Roller stehen dürfen.

Dafür soll die Versorgung der Außenbezirke verbessert werden. Auch die Einrichtung eines „Dashboards“, das permanent aktuell die Standorte der Scooter anzeigt, wird erst in den jeweiligen Vereinbarungen festgeschrieben. Zudem gibt es technische Anforderungen für die Leihfahrzeuge, also etwa vorgeschriebene Blinker.