Schauspieler Florian Teichmeister am 26. Oktober 2021
APA/Florian Wieser
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Chronik

Prozess gegen Teichtmeister rückt näher

Der Verhandlungstermin gegen Ex-Burgtheater-Schauspieler Florian Teichtmeister, dem der Besitz Zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchsdarstellungen vorgeworfen wird, rückt näher. Die Ergebnisse der zusätzlichen, vom Richter in Auftrag gegebenen Ermittlungen sind eingelangt.

„Sie wurden der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung bereits zur Kenntnis gebracht“, sagte der Sprecher des Wiener Landesgerichts, Christoph Zonsics-Kral. Damit dürfte der Prozess gegen Teichtmeister in absehbarer Zeit über die Bühne gehen. Konkreten Termin gibt es noch keinen, meinte Zonsics-Kral am Mittwochnachmittag gegenüber der APA.

Prozess platzte wegen Krankheit

Ursprünglich hätte gegen den Schauspieler schon im Februar verhandelt werden sollen, doch dieser Termin musste infolge einer Erkrankung des Angeklagten kurzfristig abberaumt werden. Mittlerweile ist bei Teichtmeister wieder Verhandlungsfähigkeit gegeben. Der Richter hatte zuletzt Erhebungen in die Wege geleitet, die aus seiner Sicht zur Klärung der Zuständigkeit und der rechtlichen Einordnung unerlässlich waren.

Die Staatsanwaltschaft Wien legt Teichtmeister zur Last, sich von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 mehrere zehntausend Dateien mit Darstellungen von missbrauchten Kindern und Jugendlichen beschafft zu haben. Laut Anklage soll Teichtmeister das einschlägige Material auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, drei externen Festplatten, einem USB-Stick und drei Speicherkarten abgespeichert haben. Die Daten wurden sichergestellt und ausgewertet – offenbar wurde aber zunächst nicht abschließend geklärt, ob auf den sichergestellten Dateien ausschließlich Kinder bzw. Minderjährige abgebildet sind.

Ermittlungen seit 2021

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Teichtmeister seit 2021 ermittelt, Ende 2022 wurde der Antrag auf Bestrafung beim Landesgericht eingebracht. Die Regierung hatte den Fall Teichtmeister zum Anlass genommen, um die Strafen für Beschaffung, Besitz und die Weitergabe bzw. den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu verschärfen. Da eine Rückwirkung von Strafgesetzen verboten ist, ist der Schauspieler im Fall einer Verurteilung davon nicht mehr betroffen – unabhängig davon, wann die Verhandlung gegen ihn stattfindet.