Sauna
Colourbox
Colourbox
Chronik

Wirbel um Transfrau in Damensauna

Aufregung in der Damensauna eines Tröpferlbads in Wien hat es vor Kurzem um eine vermeintlich männliche Person gegeben, berichtete „Heute“. Tatsächlich handelte es sich um eine Transfrau. Bei der für die Bäder zuständigen MA 44 ist das im Ausweis eingetragene Geschlecht für den Eintritt ausschlaggebend.

Die Person mit Bart auf der Holzbank im Hermannbad in Neubau führte laut „Heute“ zu Verwirrung unter den weiblichen Stammgästen. Auch das männliche Geschlechtsteil soll zwar durch ein Handtuch abgedeckt, aber beim Duschen sichtbar gewesen sein. Die Frauen baten beim Tröpferlbad-Betreiber um eine Erklärung.

Tatsächlich soll es sich bei der Besucherin um eine Transfrau aus Deutschland gehandelt haben, die auch ihren Ausweis beim Eingang herzeigte und somit Zutritt zur Damensauna erlangte. Im Ausweis sei das passende Geschlecht eingetragen gewesen.

Geschlechtseintrag gilt als Nachweis

„Für die Nutzung von Bereichen, die zwischen Geschlechtern differenzieren (etwa Toiletten, Umkleiden, Sauna), ist das im Personaldokument angeführte Geschlecht maßgeblich“, erklärte der für die städtischen Bäder zuständige MA-44-Sprecher Martin Kotinsky laut „Heute“. Bei intersexuellen Menschen, die also keinem biologischen Geschlecht zuordenbar seien, sei hier ein x vermerkt, hieß es weiter.

Für Transpersonen gilt laut aktuellen Regeln, dass sie entweder den Personenstand „männlich“ oder „weiblich“ im Ausweis stehen haben. Kotinsky: „Dementsprechend haben sie die geschlechtsspezifischen Räumlichkeiten zu nutzen. Auch hier dient der Geschlechtseintrag im Ausweisdokument als Nachweis.“