Gericht

Mordversuch in der Innenstadt: Prozess vertagt

Wegen des Deliktes des versuchten Mordes hat sich am Montag ein 24-Jähriger vor Gericht verantworten müssen. Nachdem eine entscheidende Zeugin nicht erschienen war und auch eine Zwangsvorführung gescheitert war, wurde der Prozess auf 12. Juli vertagt.

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 3. September 2002 nach einem Streit drei Mal auf einen 47-Jährigen eingestochen zu haben, wobei bei einer Attacke nur knapp das Herz verfehlt wurde.

Für die Staatsanwaltschaft war die Lage eindeutig: Der Beschuldigte war in einem Lokal in der Innenstadt aus eher nichtigen Gründen mit dem späteren Opfer in Streit geraten, bis schließlich die Securities einschritten. Der 47-Jährige verließ daraufhin mit seiner Freundin gegen 3.00 Uhr das Lokal, um nach Hause zu gehen. Der Angeklagte verfolgte – ebenfalls mit weiblicher Begleitung – den Mann.

Angeklagter bestreitet Mordversuch

Bei der Ruprechtsstiege kamen sich dann zuerst die Frauen und später erneut die Männer in die Haare. Passanten wollten die Auseinandersetzung noch schlichten, als der 24-Jährige plötzlich mit einem Messer auf die Brust- und Halsgegend seines Kontrahenten einstach. Dann warf der von Astrid Wagner vertretene Angeklagte die Waffe weg, zog sich sein T-Shirt aus und setzte sich auf die Stiege, während das Opfer zu am Schwedenplatz anwesenden Polizisten flüchtete.

Bei seinem Geschworenenprozess (Vorsitz: Richter Ulrich Nachtlberger) bestritt der mehrfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte die Anschuldigungen vehement. Er selbst sei von dem 47-Jährigen attackiert und die Ruprechtsstiege hinuntergezerrt worden. „Er ist mich angegangen“, unterstrich der Mann. Als er schließlich zu Boden ging, befand sich dort zufällig ein Messer, mit dem er sich mit „Schwungbewegungen“ gegen den vermeintlichen Angreifer wehrte. Dezidiert zugestochen wollte er aber nicht haben.

Entschiedene Zeugin nicht erschienen

Nähere Angaben zu der Attacke konnte der Angeklagte aber nicht machen, da er sich „in einer Ausnahmesituation“ befunden habe. „Mir war schwarz vor den Augen, ich hatte Angst, es ging alles in Sekunden“, meinte der Beschuldigte. Zudem verwies er auf eine heftige Knieverletzung, die er bei der Auseinandersetzung erlitten hatte. Das Opfer untermauerte bei seiner Einvernahme die Version der Staatsanwaltschaft und gab an, den Angeklagten bei dem Streit lediglich weggestoßen zu haben.

Die vom Gericht eingeholten Gutachten kamen zu keinem eindeutigen Befund. Bei der Untersuchung der DNA auf der Waffe fanden sich sowohl Spuren des Angeklagten als auch welche von einer weiteren unbekannten Person. Es konnte auch nicht genau geklärt werden, von welcher Position aus die Attacken durchgeführt wurden. Eindeutig sei aber, dass bei zumindest zwei Stichen ein massiver Krafteinsatz vorlag. Mit einem Urteil war am Abend zu rechnen.

Der Prozess musste am Nachmittag auf den 12. Juli vertagt werden, da eine entscheidende Zeugin, die Begleiterin des Angeklagten, der Verhandlung trotz zugestellter Ladung fern geblieben war. Auch der Versuch einer polizeilichen Zwangsvorführung scheiterte.