Stiegen führen zum Eingang des Wiener Landesgerichts, auf einer Tafel steht „Landesgericht für Strafsachen Wien“
APA/Georg Hochmuth
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Chronik

Diversion im Prozess um Kindesmisshandlung

Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag das Strafverfahren gegen die Eltern eines kleinen Buben diversionell erledigt worden, denen die Behörde das Kind abgenommen hat, nachdem diesem Verletzungen zugefügt worden waren.

Weil sich der Vater zur fahrlässigen Körperverletzung und dem Quälen und Vernachlässigen Unmündiger schuldig bekannte und die Mutter einräumte, sich nicht um ärztliche Hilfe für den Sohn gekümmert zu haben, entgingen beide einer Verurteilung.

Der Sohn des 27-jährigen Verkäufers und der 21-jährigen Hotelrezeptionistin kam im August 2022 zur Welt. Als der Bub zwei Monate alt war, brach ihm der Vater vier Rippen, weil ihm das Kind aus der Hand rutschte, als er es nach dem Baden aus der Wanne heben wollte. „Er ist ein sehr aktives Kind, er zappelt viel“, schilderte der Vater dem Gericht. Es habe „einen kleinen, dumpfen Knall“ gegeben, als der Säugling gegen den Rand der Wanne knallte. Auf die Idee, mit dem Baby zum Arzt zu gehen, kam er nicht.

Aus Schaukelwippe gefallen

Drei Tage nach diesem Vorfall setzte der 27-Jährige das Kind schnell in eine Schaukelwippe, als er dringend auf die Toilette musste. Er vergaß allerdings, den Sohn anzuschnallen, nachdem er bei der Wippe die höchste Geschwindigkeitsstufe eingestellt hatte. Minuten später habe er aus dem Badezimmer „einen dumpfen Knall und einen Schrei“ vernommen, berichtete der Angeklagte. Der zwei Monate alte Bub war aus der Wippe gefallen, die dabei umstürzte. Das Kind erlitt eine Schädelprellung und Hämatome am Kopf und im Gesichtsbereich.

Die Mutter war bei beiden Vorfällen nicht dabei, sondern jeweils arbeiten. Sie unterließ es jedoch ebenso wie ihr Partner, zunächst ärztliche Hilfe zu holen, obwohl sie laut einem Gutachten die Verletzungen des Babys bemerkt haben musste. Dazu meinte der 27-Jährige, seine Schwester und Bekannte hätten „uns abgeraten, zum Doktor zu gehen“. Die Leute hätten befürchtet, die Behörden könnten ihm das Kind „wegnehmen“.

Erst Wochen später ins Spital

Als das Kleinkind Ende Oktober endlich doch in ein Spital kam, wurden neben den Rippenbrüchen und Kopfverletzungen auch ältere Verletzungen festgestellt. Nachdem gegen die Eltern wegen des Verdachts der Misshandlung Anzeige erstattet worden war, ließ die Staatsanwaltschaft ein Gutachten eines Sachverständigen einholen. Der Kinderarzt kam zum Schluss, dass dem Baby jedenfalls Schmerzen zugefügt worden waren und infolge einer psychosomatischen Gedeihstörung ein Gewichtsstillstand eingetreten war.

Der Verteidiger verwies auf das sehr junge Alter der Angeklagten, deren bisherige Unbescholtenheit und die umfassende Verantwortungsübernahme. Die Staatsanwältin erklärte sich mit der vom Gericht vorgeschlagenen diversionellen Erledigung einverstanden, die den Eltern eine Vorstrafe erspart. Per Weisung wurden die beiden zu einer Psychotherapie verpflichtet, 100 Euro müssen sie als Beitrag zu den Verfahrenskosten bezahlen.

Verwandte kümmern sich um Buben

Sollten sie sich in den kommenden drei Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen, wird die Anzeige gegen das Paar endgültig zurückgelegt. Wann sie das Sorgerecht für ihren Sohn wieder bekommen, ist offen. Derzeit befindet sich der Bub bei Verwandten in Obsorge.