Verhandlungssaal im Wiener Landesgericht für Strafsachen
ORF.at/Zita Klimek
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Chronik

Mann gefoltert: Mehrjährige Haftstrafen

Für sieben Jahre muss ein 43-jähriger Mann wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung ins Gefängnis. Er soll den früheren Lebensgefährten seiner Mutter gefoltert haben. Auch seine Freundin wurde verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Seine mitangeklagte Partnerin fasste drei Jahre unbedingt aus. Die 40-Jährige hatte dem Urteil zufolge mit einem Schleifstein auf das Opfer eingeschlagen und den Haupttäter angefeuert. Das Paar hatte das Opfer unter einem Vorwand zu einem Treffen gebeten. Sie gaben vor, sich mit diesem „aussprechen“ zu wollen. „Sie mochten ihn nicht. Sie waren der Meinung, er sei kein guter Umgang für die Mutter“, sagte die Staatsanwältin eingangs der Verhandlung. Es handle sich um „ein beispielloses Verfahren. Es zeigt, wozu Menschen in der Lage sind“.

Zunächst soll das Paar auf den 63-Jährigen eingeschlagen haben. Dann soll der 135 Kilogramm schwere Angeklagte auf ihn eingetreten und sich mit voller Wucht auf ihn geworfen haben. Laut Gerichtsmediziner bewirkte diese Tortur eine dauerhafte Gesundheitsschädigung – der Mann musste seine berufliche Tätigkeit beenden und die Pension antreten. Unter anderem erlitt er Frakturen am Halswirbel, am Brustwirbel, einen Jochbeinbruch und Serienrippenbrüche beidseits.

Opfer gefoltert und erniedrigt

Im Anschluss wollte man den Mann dazu bringen, Katzenfutter zu essen, ehe er gezwungen wurde, sich auszuziehen. Danach soll ihn der Angeklagte auf eine Art und Weise misshandelt haben, die nach übereinstimmender Ansicht der Staatsanwaltschaft und des Schöffensenats den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt hat. Die gesetzten Tathandlungen bewirkten schwerste Verletzungen.

Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe. Sie hätten sich zum Zeitpunkt der inkriminierten Vorgänge gar nicht mehr am Tatort – die Wohnung der Mutter des 43-Jährigen – befunden. „Vielleicht hat das meine Mutter gemacht. Ich war es jedenfalls nicht“, gab der 43-Jährige zu Protokoll. Er habe sich mit dem 63-Jährigen „immer sehr gut verstanden. Wir haben ihn immer vor meiner Mutter geschützt.“ Dem pflichtete die mitangeklagte Freundin des 43-Jährigen bei.

Anfangs Mutter und Stiefsohn im Visier der Ermittler

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft auch gegen die Mutter des 43-Jährigen und ehemalige Lebensgefährtin des Opfers ermittelt, da der misshandelte Mann zunächst widersprüchliche Angaben zum Zustandekommen seiner Verletzungen getätigt hatte. Das Verfahren gegen die Mutter wurde aber eingestellt. Der 63-Jährige ist einem psychiatrischen Gutachten einfach strukturiert, aufgrund einer Intelligenzminderung wurde ihm vor einigen Jahren von den Behörden eine Erwachsenenvertretung beigegeben.

Anfangs hatte er behauptet, er wäre von Unbekannten ausgeraubt worden, dann belastete er fälschlicherweise seinen Stiefsohn. Dieser – er hatte mit der Sache nichts zu tun – wurde daraufhin an seinem Arbeitsplatz fest- und sogar in U-Haft genommen. Dass die Zeit im Gefängnis für den bisher völlig unbescholtenen Stiefsohn eine verheerende Erfahrung gewesen sein dürfte, wurde bei dessen Zeugenaussage im Verhandlungssaal spürbar. Auch gegen ihn stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein.

Kontradiktorische Einvernahme führte zu den Angeklagten

Erst als im Rahmen des Ermittlungsverfahrens mit dem 63-Jährigen eine kontradiktorische Einvernahme im Beisein seiner Erwachsenenvertreterin durchgeführt wurde, belastete der Mann den Sohn seiner Ex-Partnerin und dessen Freundin. In U-Haft genommen wurden die beiden nicht. Sie erschienen zur und verließen die Verhandlung auf freiem Fuß. Das Video mit der kontradiktorischen Einvernahme des Opfers wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt.

Dessen Angaben hätten einen „glaubwürdigen Eindruck“ gemacht, stellte die vorsitzende Richterin am Ende in der Urteilsbegründung fest. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der 43-Jährige meldete Nichtigkeits-beschwerde und Berufung an, die 40-Jährige erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.