Mehrparteienhaus in Liesing, in dem ein 22-jähriger seine Mutter erstochen haben soll
ORF/Nicola Corazza
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Chronik

Mutter getötet: Anklage wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen gegen einen 22-Jährigen eine Anklage wegen Mordes an der eigenen Mutter eingebracht. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, vorsätzlich getötet zu haben.

Zu der Tat kam es am 28. Februar 2023 in der Dachgeschoßwohnung in Liesing der Mutter. Der 22-Jährige soll vorsätzlich getötet haben, indem er ihr mit einem Küchenmesser mehrmals in Rücken und Hals stach. Verhandlungstermin gibt es noch keinen, dem Vernehmen nach könnte der Schwurprozess in August stattfinden.

Zehn bis 20 Jahre Haft

Dem Angeklagten drohen zehn bis 20 Jahre Haft – und zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der 22-Jährige zum Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig, soll aber eine Persönlichkeitsstruktur aufweisen, die ohne therapeutische Maßnahmen die neuerliche Begehung von Straftaten mit schweren Folgen befürchten lässt.

Hilfe für Frauen

Frauenhelpline gegen Gewalt unter 0800 222 555, rund um die Uhr, anonym, kostenlos und mehrsprachig

Onlineberatung für Mädchen und Frauen im HelpChat, täglich 18.00-22.00 Uhr und jeden Freitag von 9.00-11.00 Uhr, mehrsprachig: Halt der Gewalt

Der Frauenhaus-Notruf ist unter 05 77 22 rund um die Uhr erreichbar. Die Beratungsstelle der Wiener Frauenhäuser ist untertags unter der Nummer 512 38 39 erreichbar. Bei unmittelbarer Gewalt sollen Betroffene aber immer die Polizei unter 133 rufen.

Die Staatsanwaltschaft hat daher für den Fall einer Verurteilung aufgrund der vom Sachverständigen erstellten Gefährlichkeitsprognose die Unterbringung im Maßnahmenvollzug beantragt.

Polizei warnte Mutter

Der 22-Jährige galt bei den Behörden als Hochrisikofall. Die Mutter soll von der Polizei mehrmals vor ihrem Sohn gewarnt worden sein, da ein Gewaltverbrechen befürchtet wurde. Dreimal war über ihn in Bezug auf den Wohnsitz der Mutter ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt worden. Die verpflichtenden Beratungstermine für Gewalttäter nahm der an einer betreuen Wohneinrichtung gemeldete 22-Jährige jedoch nicht wahr.

Von den Strafverfolgungsbehörden wurden auch mehrere strafrechtliche Anzeigen wegen gegen die Mutter gerichteter gefährlicher Drohungen sowie Sachbeschädigungen in der Wohnung der Mutter behandelt. Diese Verfahren wurden eingestellt – aus Beweisgründen, wie dazu bei der Anklagebehörde in Erfahrung zu bringen war. Die Mutter hatte demnach als Zeugin von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht und nicht gegen ihren Sohn ausgesagt.

Sohn galt als psychisch instabil

Der 22-Jährige hatte die Mutter am Abend des 28. Februar in ihrer Wohnung aufgesucht – zu diesem Zeitpunkt bestand kein Betretungsverbot. Der Mann galt als labil und psychisch instabil, 2022 soll er für mehrere Wochen in einem Spital stationär behandelt worden sein. Nachdem die 54-Jährige ihren Sohn in die Wohnung gelassen hatte, kam es zu einem Streit, der 22-Jährige griff eigenen, nach seiner Festnahme getätigten Angaben zufolge zu einem Messer und stach zu.