Chronik

Polizist ignorierte Notruf: Geldstrafe

Ein Wiener Polizist, der offensichtlich den Notruf einer Frau ignoriert hatte, die von ihrem Ex mit dem Messer bedroht und anschließend niedergestochen wurde, ist laut „Kurier“ im Februar von der Disziplinarbehörde zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro verurteilt worden.

Die Strafe sei lediglich aufgrund seiner Wortwahl, wegen „Unhöflichkeit“ und weil er sich „absolut unprofessionell verhalten“ habe, ausgesprochen worden. Der Beamte hatte laut Urteil im Jänner des Vorjahres den Notruf entgegengenommen. Die Anruferin wurde offenbar bedroht und benötigte dringend Hilfe, da sie angab, dass „er“ ein Messer hat.

„Seids deppert“

Während der Beamte versuchte, die korrekte Adresse nachzufragen bzw. zu erheben, war nur noch lautstarkes Schreien sowie teilweise Geräusche wie ein Lachen zu hören. Daraufhin fragte der Beamte: „Kann es sein, dass ihr zwei ein bissl deppert seids?“ Danach sei das Gespräch abgebrochen.

Die Frau war von ihrem Ex-Lebensgefährten, gegen den Stunden zuvor ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen worden war, bei ihrer Wohnadresse „abgepasst“ worden. Ihr gelang es noch, den Notruf zu verständigen. Währenddessen stach der Lebensgefährte mehrmals auf die Frau ein und verletzte diese lebensgefährlich. Sie überlebte nur knapp.

Beamter verständigte nach Zeugenanruf Rettung

Kurz darauf meldete ein Zeuge per Notruf einem anderen Beamten per Notruf das Geschehen, was der bis dato untätige Polizist mitbekam. Als ihm offensichtlich bewusst wurde, dass er den ersten Anruf völlig falsch eingeschätzt hatte, versuchte er seine Fehlleistung zu korrigieren, indem er nun die Rettung verständigte. Von ihm wurde mit Verspätung zwar der ursprüngliche Anruf, jedoch die falsche Telefonnummer, nämlich jene des Zeugen, protokolliert, so die Disziplinarkommission.

Lebenslange Haft für Mann

Der 47-jährige Angreifer, der seine Ex-Frau nach einer Anzeige attackiert hatte, wurde im November 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Der Beamte verantwortete sich damit, dass ihm am Ende des Telefongespräches ein emotionaler Ausrutscher passiert sei, da für ihn eine lächelnde Stimme zu hören war. Weiters gab er an, dass er einen Einsatzblock angelegt hatte, dieser jedoch in der Ortsüberprüfung hängen geblieben sei. Nachdem er die Rettung verständigt hatte, habe er einen neuen Einsatzblock angelegt, welcher ebenfalls in der Ortsüberprüfung hängen blieb.

Da seine Kollegin ebenfalls einen Anrufer zur selben Amtshandlung hatte, habe er seine Angaben in ihren Block geschrieben. Bei der Telefonnummer habe es sich um einen Irrtum seinerseits gehandelt. Vom Vorwurf, er habe, nachdem der weitere Notruf eingegangen war, den Ernst der Lage erkannt, jedoch offenbar ohne gebotene, jedoch zumutbare Sorgfalt die falsche Telefonnummer im ELKOS Einsatzblock eingegeben, und dadurch eine Dienstpflichtverletzung begangen, wurde der Mann im Zweifel freigesprochen.

Keine strafrechtliche Konsequenzen

Laut „Kurier“ habe so ein Vorfall keine strafrechtlichen Konsequenzen, das wurde bereits vor zehn Jahren ausjudiziert. Zudem dürfe der Betroffene nach einem Disziplinarurteil nicht doppelt bestraft werden. Der Beamte könne vom Notruf nach einer Geldstrafe nicht versetzt werden, wenn er nicht freiwillig zustimmt. In diesem Falle dürfte das der Fall gewesen sein, er ist nicht mehr in der Landesleitzentrale tätig.