E-Scooter auf dem Ring
Christian Öser
Christian Öser
chronik

Neuer E-Scooter-Betreiber darf starten

Der Rechtsstreit um Leih-E-Scooter in Wien ist entschieden. Das Verwaltungsgericht hat den Einspruch eines nicht zum Zug gekommenen Anbieters abgelehnt. Künftig werden vier Betreiber Scooter verleihen. Alle Benutzungsregeln werden nun umgesetzt.

Konzessionen erhalten die Sharing-Anbieter Bird, Lime, Link und Voi. Letzterer ist ein Neuzugang, der nun erstmals in Wien zu finden sein wird. Katharina Schlittler, die Österreich-Chefin des schwedischen Unternehmens, zeigte sich in einer Aussendung zufrieden: „Wir freuen uns auf den Start in Wien und sind vom Urteil keineswegs überrascht. Wir haben die Durchführung des Vergabeverfahrens der Stadt Wien stets als äußerst gesetzeskonform und transparent erlebt.“

Mit den Konzessionsvergaben verfüge man über die Möglichkeit, das Angebot zu steuern, betonte Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ). Jetzt könne das Vergabeverfahren abgeschlossen werden. Die Verträge würden nun unterzeichnet. Sie beinhalten den zweiten Teil des neuen Wiener Roller-Regulativs. Der erste Teil gilt bereits seit 19. Mai. Parken am Gehsteig ist verboten. Auch fixe Anmiet- bzw. Abstellflächen sowie Sperrzonen und Langsamfahrzonen gibt es schon.

Alle Regeln treten nun in Kraft

Unter anderem kann jetzt eine Reduktion der Roller in den Verträgen mit den Betreibern festgeschrieben werden. Besonders in den inneren Bezirken gab es Klagen über falsch abgestellte Scooter. Deren Zahl wird nun eingeschränkt. In der Inneren Stadt dürfen maximal 500 Scooter insgesamt stehen. Vorher waren bis zu 2.500 möglich. In den Bezirken zwei bis neun sowie im 20. Bezirk gibt es eine Beschränkung auf insgesamt 1.500. Zudem soll das Angebot in den äußeren Bezirken, also etwa an den Öffi-Endhaltestellen, deutlich verbessert werden.

Vorgesehen ist auch, dass die Elektro-Leih-Scooter künftig über Nummerntafeln verfügen. Das soll die Zuordenbarkeit bei Beschwerden deutlich erleichtern. Auch Blinker und zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen werden vorgeschrieben. Zudem verlangen die Betreiber in den späten Abendstunden Reaktionstests vor einer Anmietung. Damit soll etwa eine mögliche Alkoholisierung erkannt werden. Die Regelungen treten mit 1. Juli in Kraft, für die technischen Änderungen gibt es eine Übergangsfrist bis Ende August.

Digitale Kontrolle über Scooter

Um das Roller-Geschen zu beobachten, hat die Stadt auch ein eigenes digitales Dashboard eingerichtet. Auf diese Weise ist eine Kontrolle der Gefährte in Echtzeit möglich. Via GPS-Signal können die Geräte jederzeit geortet werden. Betreiber könnten dadurch sofort informiert werden, wenn es zu Verstößen komme, hieß es.

Apropos Verstöße: Bisher gab es bereits mehr als 1.600 Anzeigen, wie am Mittwoch berichtet wurde. 25 Euro müssen etwa für falsch abgestellte Roller berappt werden. Wenn die Betreiber die inkriminierten Roller nicht sofort entfernen, wird es noch teurer. Dann werden sie nämlich von der MA 48 kostenpflichtig weggebracht.

Nachprüfungsverfahren beendet

Hintergrund des Rechtsstreits war die Absicht der Stadt Wien, das Scooterchaos in der Stadt zu beenden. In einem EU-weiten Vergabeverfahren wurden vier Anbieter mit den überzeugendsten Konzepten gesucht, die die strengen Vorhaben der Stadt bestmöglich erfüllen. Der E-Scooter-Markt ist hart umkämpft. Mehrere Anbieter hatten sich in Wien um eine Konzession beworben. Ein unterlegener Bewerber erhob aber Einspruch gegen die Zuschlagsvergabe. Damit wurde ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren nötig, das nun beendet ist.