Chronik

Bei CoV-Einreiseregeln getrickst: Diversion

Ein Wiener Unternehmer ist am Mittwoch vor Gericht gestanden, weil er während der Pandemie die Einreiseregeln umgehen wollte. Damals war eine zehntägige Quarantäne vorgesehen. Er erhielt eine Diversion in Form einer Geldbuße von 1.000 Euro.

Es geht um Ereignisse im Frühjahr 2021. Die Covid-19-Einreiseverordnung sah damals nach der Einreise aus dem Ausland eine zehntägige Quarantäne vor. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne war durch einen negativen PCR-oder Antigen-Test frühestens am fünften Tag möglich.

„Das wollten viele umgehen“, hielt der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer fest – vor allem Menschen, die aufgrund familiärer Beziehungen im Ausland öfters aus Österreich ausreisten. So auch der Bauunternehmer, der „selbstständig war und viele Termine hatte“, sagte der 39-Jährige dem Schöffengericht.

„Ich weiß, dass das nicht ok war“

Ein Bekannter, der eine Zeit lang als Bundesheersoldat für die Grenzkontrollen im Einsatz war, bot ihm an, er könne frühere Kollegen kontaktieren, die ihn einfach durchwinken würden. Am 4. April 2021 reiste der Unternehmer aus dem Kosovo wieder nach Österreich, kurz vor der Grenze rief er seinen Bekannten an. Als er nach Nickelsdorf kam, wurde dann lediglich sein Ausweis kontrolliert und er konnte weiterfahren. „Ich weiß, dass das nicht ok war“, meinte er bei seinem Prozess wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch.

Ein Bundesheersoldat, der an dem Tag an der Grenze Dienst versah, gab zwar zu, dass er von dem Mann kontaktiert wurde. „Er hat interveniert, aber ich hab’ ganz normal weiterkontrolliert“, meinte der 22-Jährige. Er konnte sich nicht einmal an den 39-Jährigen erinnern. „Wir haben da tausende Autos kontrolliert.“

Freispruch von zweitem Vorwurf

Einen Monat später soll der 39-Jährige auch einen seiner Mitarbeiter diese Möglichkeit geboten haben. Hier wurde er allerdings freigesprochen. Der Anwalt des 39-Jährigen argumentierte, dass die Verordnung bereits Ende März nicht mehr gegolten habe und die Quarantäne nur noch für die Reise aus Hochinzidenzländern gegolten hätte.

Der Senat überprüfte noch einmal während der Urteilsberatung die Verordnung im Rechtsinformationssystem (RIS) und da gehörte u.a. Ungarn sehr wohl zu den dort angeführten Hochrisikoländern.

Unternehmer nahm Diversion an

Für die Intervention bei seiner eigenen Einreise erhielt der Unternehmer eine Diversion in Form einer Geldbuße in der Höhe von 1.000 Euro, die der Angeklagte annahm. Nach dieser Zahlung wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Der Bekannte, der scheinbar den Kontakt zu den ehemaligen Bundesheerkollegen hatte, erschien am Mittwoch nicht vor Gericht. Sein Verfahren wurde deshalb ausgeschieden.