Politik

Anschlagsplan: Chats über Bombenbau

Nachdem vor der Vienna Pride drei junge Männer wegen Verdachts auf einen geplanten Anschlag in U-Haft genommen und mittlerweile wieder enthaftet worden sind, zeigen Auswertungen von ihren Handys brisante Details – konkret geht es um Bombenbau.

Der 14-Jährige erkundigte sich in einem Chat bei einem unbekannten Nutzer, wie er eine Bombe bauen und wie man diese mit einem Telefon auslösen könne. Auch thematisierte er, aufgrund einer Sehschwäche nicht richtig zielen zu können. Anschlagspläne fanden sich darin aber keine. Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) betonte indes, dass weiterhin „intensive Ermittlungen“ liefen.

Auf dem Messengerdienst Threema erkundigte sich der Teenager bei einem unbekannten Nutzer, welche Bestandteile er zum Bau eines Sprengstoffs benötige. Von jenem Nutzer erhielt der Beschuldigte einen Link mit einer detaillierten Anleitung. Dass er sein Interesse am Bombenbau in die Tat umsetzte oder ein Anschlag auf die Wiener Regenbogenparade geplant worden wäre, ist aus den ersten Auswertungen jedoch nicht ersichtlich.

Kaum Inhalte in Bezug auf Pride

Generell zeigen diese – abgesehen von einem vom 20-Jährigen an eine weitere Person verschickten Bild, das eine ablehnende Haltung gegenüber der LGBTQ-Community suggeriert – keine Inhalte in Bezug auf die Community oder die Parade. Neben einer Anleitung zum Bombenbau fand man auf dem Mobiltelefon des Jüngsten unter anderem auch ein Manual für ein AK-47-Sturmgewehr, ein umfassendes Dokument über die Ausreise ins Gebiet des Islamischen Staats und ein weiteres Dokument mit Tipps, wie man den Dschihad unterstützen könne.

„Er wollte seine Neugier befriedigen“, kommentierte Andreas Schweitzer, der Anwalt des 14-Jährigen die Funde. „Dass man hinterfragt, warum er das tut, ist wichtig, damit man gegebenenfalls dagegen ansteuern kann.“ Er zeigte sich erneut überzeugt davon, dass sein Mandant keinen Anschlag geplant hatte und auch die beiden anderen nicht kannte.

Ermittlungen gehen weiter

Neben dem 14-jährigen Wiener wurden am Tag der Pride-Parade auch ein 17- und 20-jähriges St. Pöltner Brüderpaar in U-Haft genommen. Der Ältere wurde am selben Tag wieder enthaftet, der 17- und der 14-Jährige befinden sich seit einer Woche wieder auf freiem Fuß. Gegen alle drei wird wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ermittelt. Die Auswertung der Mobiltelefone der Brüder offenbarte eine Vielzahl an Bildern mit IS-Symbolik.

Auch erneuerte Schweitzer seine Kritik an der DSN. Zu den Hausdurchsuchungen und damit an die Mobiltelefone der drei sei man nämlich nur aufgrund der Ergebnisse eines ausländischen Partnerdienstes gekommen, die man aufgrund einer Bestimmung im Polizeikooperationsgesetz nicht ohne Zustimmung des Partnerdienstes an die Staatsanwaltschaft weitergeben hätte dürfen. Der Zugriff sei demnach nicht rechtens gewesen.

DSN verteidigt Vorgehen

„Wenn sie mehr Befugnisse wollen, sollen sie zum Gesetzgeber gehen, aber nicht mit medienwirksamen Auftritten versuchen, etwas zu bekommen, was verfassungsgerichtlich bereits abgewiesen wurde“, kommentierte er die Diskussion um Zugriffsrechte auf Messengerdienste für den österreichischen Verfassungsdienst. Diese Forderung stellte DSN-Direktor Haijawi-Pirchner schon vor Monaten. Am Tag nach der Pride flammte sie erneut auf und ist seitdem nicht wieder erloschen.

Die DSN verteidigte ihr Vorgehen am Samstag in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA einmal mehr: Nach den Bestimmungen des Polizeikooperationsgesetzes dürfe man zwar sensible Informationen von ausländischen Nachrichtendiensten ohne deren Zustimmung nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Gleichzeitig sei man als Sicherheitsbehörde gemäß den Bestimmungen der Strafprozessordnung aber verpflichtet, von Amts wegen zu ermitteln und der Staatsanwaltschaft über einen Anfangsverdacht gegen eine Person zu berichten.

„Klares Bild der Radikalisierung“

Ein solcher Anfangsverdacht könne sich auch aufgrund einer Information eines Partnerdienstes ergeben. „Dies führt dazu, dass Details dieser partnerdienstlichen Informationen nicht weitergegeben werden können, nichtsdestotrotz jedoch eine Berichtspflicht an die Staatsanwaltschaft besteht.“ Der Fall zeige genau die „Problematik, dass uns als Behörde zentrale, eigene Befugnisse fehlen, um derartige Erkenntnisse selbst ermitteln zu können“.

Zum Fall selbst unterstrich die DSN, dass „nach wie vor intensive Ermittlungen“ liefen. „Einerseits steht noch die Auswertung von umfangreichem Datenmaterial bevor, andererseits sind noch viele Vernehmungen, Befragungen und kooperative Abstimmungen erforderlich.“ Die bisherigen Ergebnisse zeigten ein „klares Bild der vorhandenen Radikalisierung“. Der Fall zeige „eindeutig, dass es für konsequente Ermittlungsarbeit und Gefahrenbewertungen weiterer Optimierungen der für die Sicherheitsbehörden geltenden Rechtslage bedarf“.