Rendering des Projekts Seilbahn auf den Kahlenberg mit Seilbahn beim Karl-Marx-Hof
Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH
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CHRONIK

Kahlenberg-Seilbahn: Prüfung beantragt

Das Umweltministerium hat einen Antrag zur Prüfung einer gesetzlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für eine Seilbahn auf den Kahlenberg bei der Stadt Wien eingebracht. Der Projektbetreiber begrüßt das, auch wenn er immer wieder meinte, dass es nicht notwendig sei. Projektgegnerinnen und -gegner sind erfreut.

Die Gegner des Seilbahnprojekts zeigten sich in einer ersten Stellungnahme erfreut über den Schritt des Ministeriums. „Das hat für alle Beteiligten nur Vorteile. Man spart sich Zeit und Geld“, sagte Hans Binder von der Bürgerinitiative „Schützt den Wienerwald – Stopp Seilbahn auf den Kahlenberg“.

Prüfung soll Rechtssicherheit bringen

Man werde zeigen, dass die Seilbahn ein umweltverträgliches und nachhaltiges Projekt sei, so der Tenor des Projektbetreibers. „Es ist gut, dass die Frage der UVP-Pflicht nun rasch geklärt wird. Dadurch wird die größtmögliche Rechtssicherheit für alle weiteren Verfahren gewährleistet“, wurde Betreiber Hannes Dejaco zitiert.

Die Stadt Wien hat jetzt sechs Wochen Zeit, zu entscheiden, ob ein UVP-Verfahren eingeleitet werden muss. Bei der Stadt Wien heißt es, dass man mit der Einholung von Dokumenten zum Projekt beginne. „Diese werden dann seitens der Stadt Wien – Umweltschutz geprüft.“ Zudem wurde darauf verwiesen, dass die sechswöchige Frist erst mit Eintreffen der vollständigen Unterlagen zum Projekt beginne.

UVP-Verfahren bisher abgelehnt

In der Vergangenheit schloss der Projektbetreiber einen Antrag zur Feststellung der UVP-Pflicht stets aus. Er argumentierte damit, dass der Flächenverbrauch der Stadtseilbahn zu gering für eine UVP sei. Dieser Standpunkt gelte nach wie vor, heißt es auch jetzt. Es könnten nun aber verbleibende Ungewissheiten „endgültig ausgeräumt werden“, wurde betont.

Karte zeigt Verlauf der geplanten Kahlenberg-Seilbahn
Grafik: APA/ORF; Quelle: seilbahn-kahlenberg.at

Das Ministerium betonte, dass der Schritt aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt sei. „Aktuell ist im Klimaschutzministerium seitens der Projektwerber ein Antrag auf Erteilung der Rodungsbewilligung anhängig.“ Da für das Projekt eine UVP-Pflicht nicht ausgeschlossen werden kann, so das Ministerium, sei die Prüfung erforderlich.