Chronik

Anschlag: Kein Terrorverdacht gegen Frau

Die Frau eines angeblichen Beitragstäters des Terroranschlags von Wien ist am Freitag am Landesgericht vom Terrorverdacht freigesprochen worden. Sie wurde jedoch für ein falsches Alibi verurteilt.

Weil sie ihrem Mann bei ihrer Zeugenaussage ein falsches Alibi gegeben hatte, wurde sie von Richter Andreas Böhm zu neun Monaten, bedingt auf drei Jahre, verurteilt. Beide Entscheidungen sind vorerst nicht rechtskräftig. Die Angeklagte hatte ihren Mann im Alter von 19 Jahren nach islamischem Recht geheiratet und mit diesem drei Kinder. Dieser stand wegen Unterstützung des Attentäters von Wien bereits vor Gericht.

Radikalislamisch oder terroristisch?

Nun hatte die Staatsanwaltschaft auch die 27-Jährige angeklagt und ihr vorgeworfen, Propagandamaterial der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) übersetzt bzw. korrigiert und den Terroranschlag von Wien in einem Chat mit ihrer besten Freundin mit den Worten „Allahu akbar“ gutgeheißen zu haben. Davon blieb im Beweisverfahren wenig übrig.

Bei dem fraglichen Text, den die junge Frau auf Bitte ihres Mannes grammatikalisch korrigiert hatte, handelte es sich um eine theoretische Organisation bzw. Hierarchie eines islamischen Staates. „Man muss hier zwischen radikalislamisch und terroristisch unterscheiden“, meinte Böhm in seiner Urteilsbegründung.

Wollte Ehemann schützen

Zugleich kritisierte der Richter den Verfassungsschutz, der nur den Ausdruck „Allahu akbar“ als Reaktion auf das Anschlagsvideo erwähnt hatte, nicht aber, dass dabei auch „keine Ahnung“ stand, weil die Freundin wissen wollte, was da los sei. Zudem habe sie später im Chat den Anschlag auch als „einfach krank“ bezeichnet.

Laut Böhm wird der Ausruf „Allahu akbar“ zwar von Terroristen verwendet, von Muslimen aber auch im Sinn von „Um Gottes willen“ bzw. „Maria und Josef“ als Ausdruck von Überraschung. Die falsche Zeugenaussage räumte die junge Frau ein. Sie habe zu diesem Zeitpunkt gewusst, dass ihr Mann eine Zeitlang beim Attentäter gewohnt hatte, und habe ihn schützen wollen.

Mittlerweile getrennt

Bewährungshilfe und Deradikalisierungsstelle streuten der Angeklagten, die mittlerweile auch nicht mehr verhüllt auftritt und sich bereits vor dem Anschlag von ihrem Mann getrennt hatte, Blumen. Diese habe aktiv mitgearbeitet und eine positive Entwicklung genommen. Sie kümmere sich um die Kinder und sei im nun fortgesetzten Studium erfolgreich.

Der Richter wertete den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, das Geständnis und die überlange Verfahrensdauer als mildernd. Zudem seien die bisherigen Auflagen eingehalten worden. Die Angeklagte nahm das Urteil an, während die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.