Florian Teichtmeister
APA/Florian Wieser
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Chronik

Teichtmeister: Weiter kein Prozesstermin

Weiter offen ist, wann der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister vor Gericht muss. Ihm wird der Besitz Zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchsdarstellungen vorgeworfen. Der Akt ist derzeit wieder bei der Wiener Staatsanwaltschaft.

Am 7. Februar hätte am Wiener Landesgericht der Prozess gegen den früheren Burgschauspieler stattfinden sollen. Die Verhandlung musste infolge einer Erkrankung des Angeklagten kurzfristig abberaumt werden. Bei Teichtmeister ist mittlerweile wieder Verhandlungsfähigkeit gegeben, einen Termin für die Hauptverhandlung gibt es aber nach wie vor nicht.

Im Frühjahr hat dann der zuständige Richter weitere Ermittlungen angeordnet. Diese sind nun abgeschlossen, und der Akt liegt nun der Staatsanwaltschaft vor. „Die neuen Erkenntnisse werden von der Staatsanwaltschaft geprüft. Weitere Informationen können derzeit aber leider nicht erteilt werden“, hieß es auf Anfrage von Radio Wien aus der Ermittlungsbehörde.

Staatsanwaltschaft ist jetzt am Zug

Aufgrund der neuen Ermittlungsergebnisse könnte es sein, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage ändert. Es geht dann auch um die Frage von Zuständigkeiten. So könnte es sein, dass etwa ein Schöffensenat notwendig wird. In Justizkreisen hofft man jedenfalls, dass Anfang September feststeht, wie es in der Causa Teichtmeister weitergeht.

Die Staatsanwaltschaft Wien legte Teichtmeister zur Last, sich von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 mehrere zehntausend Dateien mit Darstellungen von missbrauchten Kindern und Jugendlichen beschafft zu haben.

Laut Anklage soll Teichtmeister das einschlägige Material auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, drei externen Festplatten, einem USB-Stick und drei Speicherkarten abgespeichert haben. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Teichtmeister seit 2021 ermittelt, Ende 2022 wurde der Antrag auf Bestrafung beim Landesgericht eingebracht.