Gericht

Versuchte Vergewaltigung: Fünf Jahre Haft

Ein 56-jähriger Mann ist am Montag am Wiener Landesgericht wegen versuchter Vergewaltigung der Ehefrau seines Cousins und vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Der Mann ist HIV-positiv. Zudem leidet er an Hepatitis – letzteres wusste er bis zu seiner Festnahme nicht. Der Angeklagte hatte die Frau am 28. April zufällig auf der Straße getroffen und sie auf einen Kaffee in seine Wohnung eingeladen. Dort soll er dann über sie hergefallen sein und ihr mit Fäusten ins Gesicht geschlagen haben, als sie sich zur Wehr setzte.

Angeklagter: Hatte keine „sexuellen Absichten“

„Was ist in der Wohnung passiert?“, wollte der vorsitzende Richter zu Beginn der Verhandlung vom Angeklagten wissen. „Nichts“, erwiderte dieser, „ich verstehe nicht, warum sie (das mutmaßliche Opfer, Anm.) sich über mich beschwert.“ Er räumte im Zuge seiner weiteren Befragung jedoch ein, sie an den Armen gepackt und aufs Bett geworfen zu haben. Er habe dabei aber keine „sexuellen Absichten“ gehabt.

Sein Mandant sei verheiratet, für ihn käme Sex mit einer anderen Frau aus religiösen Gründen nicht infrage, merkte der Verteidiger an. Der aus Guinea stammende Angeklagte hält sich seit 2016 in Österreich auf. Seine Frau lebt nach wie vor in dem westafrikanischen Staat. Auf die Frage, warum er seiner Bekannten gegenüber handgreiflich geworden sei, behauptete der Angeklagte, diese habe schlecht über seinen Cousin, mit dem die Frau verheiratet ist, geredet.

Frau hatte „Todesangst“

Den Angaben der Frau zufolge – während ihrer Zeugenbefragung wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen – hatte der Angeklagte erst von ihr abgelassen, als sie ihn anbettelte, sie doch gehen zu lassen. Sobald sie aus der Wohnung gelangt war, hatte sie sich zur nächsten Polizeiinspektion begeben und erstattete dort Anzeige. Die Polizeibeamten hielten die ihr beigebrachten Verletzungen fotografisch fest. „Ich hatte Todesangst. Ich dachte, ich würde hier nicht lebend rauskommen“, schilderte die Frau bei ihrer Einvernahme bei der Polizei.

Infiziert dürfte sie sich dabei glücklicherweise nicht haben. Vorerst haben sämtliche Testergebnisse keine Infektionsnachweise erbracht. Die Betroffene muss allerdings bis September noch weitere Kontrolltermine absolvieren, um sichergehen zu können, dass sie gesund ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 56-Jährige bat um Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.