Chronik

Missbrauchsvorwürfe gegen Politiker: Verfahren abgeschlossen

Ein 26-Jähriger hat einen Wiener ÖVP- Funktionär der Vergewaltigung bezichtigt. Dieses Verfahren wurde eingestellt. Nun wurde der 26-Jährige vom Vorwurf der Verleumdung nicht rechtskräftig freigesprochen. Für den Gerichtspsychiater lag „False-Memory-Syndrom“ vor.

Ein 26-Jähriger ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht vom Vorwurf, einen Wiener Kommunalpolitiker verleumdet und gegen den ÖVP-Funktionär falsch ausgesagt zu haben, nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Der 26-Jährige hatte den Mann 2021 wegen einer angeblichen Vergewaltigung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Wien stellte dieses Verfahren aus Beweisgründen ein, weil sie in Abwägung der Beweislage keinen tatsächlichen Grund zur weiteren Verfolgung des Beschuldigten sah.

Im Gegenzug wurde der 26-Jährige zur Anklage gebracht, zumal der ÖVP-Funktionär die gegen ihn gerichteten Vorwürfe vehement bestritten hatte. Seiner Darstellung zufolge lernte er den jüngeren Mann im November 2016 bei der Wahl zum „Mister Austria“ kennen, was in weiterer Folge zu einvernehmlichem Sex und einer engen Freundschaft geführt habe. Nach einem Streit im Frühjahr 2019 sei diese Freundschaft zu Ende gegangen.

Anschuldigungen beruhen auf „False-Memory-Syndrom“

2020 erzählte der jüngere Mann dann zunächst Freunden und später auch der Kriminalpolizei, er sei 2017 von dem ÖVP-Funktionär nach einer Party mutmaßlich mittels K.-o.-Tropfen betäubt worden und erst in dessen Bett wieder zu sich gekommen, als dieser an ihm sexuelle Handlungen vornahm. Wie nun der renommierte Gerichtspsychiater Peter Hofmann, der die Aussagefähigkeit des 26-Jährigen zu beurteilen hatte, darlegte, dürfte diese Schilderung auf einem „False-Memory-Syndrom“ beruht haben.

„Aus fachlicher Sicht spricht tatsächlich vieles dafür, dass es sich hier um eine typische Manifestation eines so genannten ‚False Memory‘ handelt, also eines induzierten Gedächtnisprozesses, der mit der Realität nicht in Einklang zu bringen ist“, heißt es in Hofmanns schriftlichem Gutachten. Das „False Memory“ sei „das plausibelste Erklärungsmodell“, zumal es aus Sicht des 26-Jährigen zu dem ÖVP-Funktionär „über einen langen Zeitraum ein völlig ungetrübtes, freundschaftliches Verhältnis und eine gemeinsame heitere Entwicklung gegeben hat“.

Das „False-Memory-Syndrom“ sei „nichts, was gewollt ist“, erläuterte Hofmann dem Gericht, „das überfällt einen und macht mit einem etwas“. Der 26-Jährige sei in der Lockdown-Zeit äußerst belastet, in beruflicher, körperlicher und psychischer Hinsicht überfordert gewesen – allesamt begünstigende Faktoren zur Herausbildung von „False Memory“, wie der Sachverständige betonte.

Anwalt: ÖVP-Funktionär „voll rehabilitiert“

Der Richter nahm am Ende an, dass beim Angeklagten ein „False-Memory-Syndrom“ vorliegt. Der 26-Jährige wurde daher freigesprochen, weil nach Dafürhalten des Erstgerichts hinsichtlich der Verleumdung und der Falschaussage die subjektive Tatseite nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit feststellbar sei. Die Staatsanwältin gab zu dieser Entscheidung vorerst keine Erklärung ab, der Freispruch ist somit nicht rechtskräftig.

Der ÖVP-Funktionär sei mit dem nunmehrigen Freispruch „voll rehabilitiert“, meinte der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner, der in dem Verfahren als Privatbeteiligtenvertreter die Interessen des Politikers wahrnahm. „Mit dieser Gerichtsentscheidung steht fest, dass es nie eine Vergewaltigung gegeben hat. Es war ein einvernehmlicher sexueller Kontakt“, sagte Graupner. Der Politiker sei nach den gegen ihn gerichteten Anzeigen „zwei Jahre durch die Hölle gegangen. Das kann nie wieder jemand gutmachen.“

Auch zweites Verfahren abgeschlossen

Der ÖVP-Vertreter war von einem zweiten jüngeren Mann angezeigt worden, der ihn der sexuellen Belästigung beschuldigte. Auch diesbezüglich wurden die Ermittlungen eingestellt, der Politiker hatte auch in diesem Fall jegliches strafrechtlich relevante Fehlverhalten bestritten.

Der zweite Anzeiger – ein ebenfalls 26 Jahre alter Mann – wurde im vergangenen Jänner vom Vorwurf der Verleumdung und Falschaussage freigesprochen – im Zweifel, wie damals betont wurde. Es sei nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit feststellbar, ob die sexuelle Belästigung stattgefunden hatte oder nicht. Der Angeklagte habe „einen glaubwürdigen Eindruck gemacht“ und sich vor Gericht „unbefangen präsentiert“, der Politiker sei aber ebenfalls glaubwürdig gewesen, stellte der Richter damals fest: „Ich kann nicht eindeutig sagen, der eine ist glaubwürdiger als der andere.“