Chronik

Koch wegen sexueller Belästigung verurteilt

Ein zuletzt als Koch beschäftigter 58-Jähriger Mann ist am Wiener Landesgericht für Strafsachen rechtskräftig wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz verurteilt worden – zu 15 Monaten bedingter Haft. Er belästigte eine 23-Jährige Mitarbeiterin.

Der 58-Jährige hatte am 4. November 2022 eine 23 Jahre alte Service-Mitarbeiterin zunächst in der Küche eines bekannten Wiener Restaurants begrapscht. Wenige Stunden später zerrte er die junge Frau in ein „Lebensmittelkammerl“ und tätige Handlungen, die vom Gericht als geschlechtliche Nötigung qualifiziert wurden.

Angeklagter leugnete die Taten

„Das ist hundert Prozent Lüge“, lautete die Verantwortung des Angeklagten. Er habe „nichts gemacht“. Ein Schöffensenat schenkte allerdings der Schilderung der Betroffenen Glauben. Demnach wurde die junge Frau, die im vergangenen September in dem Restaurant zu arbeiten begonnen hatte, schon vor dem Vorfall von dem Koch immer wieder mit anzüglichen Bemerkungen bedacht. „Er hat ein Alkoholproblem. Er hat sich durch den Alkohol verändert“, sagte die 23-Jährige als Zeugin aus.

Als sie eines Tages Teller zurück in die Küche brachte, sei sie von ihm von hinten an der Hüfte gepackt worden. Es sei ihr gelungen, ihn „wegzudrücken“. Am Abend desselben Tages sei der Koch dann betrunken gewesen: „Er hat mir die ganze Zeit ins Gesicht gegriffen. Er hat gesagt, wenn er mich vergewaltigen will, dann kann er das. Ich hatte Angst,“ so die Frau.

Die Frau schickte ihrem im selben Restaurant beschäftigten Freund sogar WhatsApp-Nachrichten, der den Koch darauf hin zur Rede stellte. Dessen ungeachtet packte der 58-Jährige die junge Frau am Handgelenk und zog sie in ein „Kammerl“. Die Handlungen, die sie dort über sich ergehen lassen musste, hätten „ein paar Sekunden“ gedauert, erinnerte sich die Zeugin.

Richter kritisiert fehlendes Unrechtsbewusstsein

„Das war eindeutig eine Machtdemonstration. Sie haben die Frau erniedrigt. Das geht viel zu weit“, stellte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung fest und kritisierte das fehlende Unrechtsbewusstsein das Angeklagten.

Die 23-Jährige, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen und Therapiekosten und Schmerzengeld geltend gemacht hatte, bekam 880 Euro zugesprochen. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger akzeptierte der 58-Jährige das Urteil – 15 Monate bedingt – eben so wie die Staatsanwältin.