Chronik

Acht Jahre Haft für vorbestrafte Wienerin

Eine 22-jährige Wienerin ist am Donnerstag wegen schweren Raubs und falscher Zeugenaussage vor Gericht gestanden. Das nicht rechtskräftige Urteil beträgt acht Jahre Haft. Bereits 2016 wurde die Frau wegen eines Prügelvideos verurteilt.

Die 22-Jährige, die zum Islam konvertiert ist und die bei der Verhandlung Kopftuch trug, war zu sämtlichen inkriminierten Fakten nicht geständig. In der Verhandlung ging es vor allem um einen schweren Raub an einem 17-Jährigen, an dem die 22-Jährige der erstinstanzlichen Entscheidung zufolge beteiligt war. Dem Burschen folgten am 17. April 2022 auf dem Nachhauseweg beim Aussteigen aus dem Nachtbus drei Personen: ein junger Mann und zwei vollverschleierte Frauen.

Der Mann bat den 17-Jährigen zunächst um Feuer und dann um Geld, als er beides nicht erhielt, kassierte der 17-Jährige einen Faustschlag ins Gesicht. Der Jugendliche erlitt einen verschobenen mehrfachen Nasenbeinbruch. Die mitbeteiligten Frauen nahmen ihm das Handy ab und durchwühlten seinen Rucksack.

Tatverdächtige durch Überwachungsvideos ausgeforscht

Dank eines Videos aus den Überwachungskameras der Wiener Linien konnte der männliche Tatverdächtige ausgeforscht werden – es handelte sich dabei um den damaligen Freund der nunmehr Angeklagten, der in einem separaten Verfahren für den Raub sowie zwei Körperverletzungen bereits rechtskräftig verurteilt wurde. Er hatte ebenfalls eine achtjährige Freiheitsstrafe ausgefasst.

Als Zeuge belastete der 23-Jährige jetzt seine Ex-Freundin, mit der er seinen Angaben zufolge nach wie vor nach islamischem Recht verheiratet ist: „Aber das gilt nicht, wir haben uns getrennt.“ Eine der beiden von der Überwachungskamera aufgenommenen Vollverschleierten sei „hundertprozentig eindeutig“ die Angeklagte, die andere eine Freundin der 22-Jährigen, von der er nur den Vornamen kenne.

Die 22-Jährige stellte das in Abrede: „Ich war da nicht dabei.“ Und in Richtung des Schöffensenats (Vorsitz: Stefan Erdei): „Wie wollen Sie erkennen, wer die da auf den Bildern sind? Da sieht man ja nicht mal die Augen.“

Auch wegen falscher Zeugenaussage verurteilt

Der zweite Anklagepunkt, in dem die junge Frau schuldig erkannt wurde, hatte sich auf ihre Aussage im Verfahren gegen ihren Ex-Freund bezogen, in dem sie als Zeugin die Unwahrheit gesagt haben soll. Sie hatte unter Wahrheitspflicht ihre Beteiligung am Raub am 17-Jährigen entschieden bestritten. Die 22-jährige Frau schlug nach der Urteilsverkündung die Hände über dem Kopf zusammen und erbat mit ihrer Verfahrenshelferin Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

2016 Attacke auf Mädchen gefilmt

Im Jahr 2016 hatte die Angeklagte mit einem Prügelvideo für Schlagzeilen gesorgt. Die nunmehr junge Frau hatte damals vor einem Einkaufszentrum in Donaustadt mit mehreren Bekannten ein 15 Jahre altes Mädchen verprügelt, gedemütigt und beschimpft.

Das Opfer erlitt unter anderem einen Kieferbruch. Die Aggressoren filmten die Tat, das Video verbreitete sich auf Facebook und wurde mehr als 4,5 Millionen Mal angesehen und Zehntausende Male geteilt. Seither fasste die damals 16 Jahre alte Gewalttäterin drei Vorstrafen aus, zuletzt bekam sie 18 Monate teilbedingt. Hinsichtlich des unbedingten Strafteils von sechs Monaten bekam sie einen Strafaufschub gewährt, um eine Ausbildung abschließen zu können. Sie brach diese allerdings ab und hielt sich nicht an justizielle Weisungen.