Menschen gehen in der Stadt
ORF.at/Roland Winkler
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Politik

Gutachten kritisiert Einbürgerungsgesetz

Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz könnte teilweise verfassungswidrig sein. Das sagt ein neues Gutachten im Auftrag des Büros für Menschenrechte der Stadt Wien. Konkret geht es dabei um Kinderrechte, die durch die derzeitige Gesetzeslage nicht berücksichtigt werden.

Kinderrechte stehen in Österreich im Verfassungsrang und werden trotzdem nicht immer genügend berücksichtigt, zeigt ein neues Gutachten des Büros für Menschenrechte der Stadt Wien. Laut dem Gutachten werden die Rechte von Kindern beim Staatsbürgerschaftsgesetz in gleich drei Punkten nicht ausreichend beachtet.

Problematisch könnten diese Themen sein: Kinder und Jugendliche sind vom Erhalt der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen, wenn ihre Eltern zu wenig verdienen. Weiters werden Jugendstrafen bei der Unbescholtenheit miteinbezogen, das könnte zu streng ausgelegt sein. Außerdem werden beim automatischen Erhalt der Staatsbürgerschaft, wenn nur der Vater Österreicher ist, uneheliche Kinder benachteiligt.

VfGH könnte damit befasst werden

Österreich hat eines der strengsten Einbürgerungsgesetze der EU, das führt dazu, dass in Wien etwa bereits ein Drittel der Bevölkerung nicht wahlberechtigt ist. Das Gutachten könnte laut Expertinnen und Experten ein Anstoß für Reformen sein. „Zum einen natürlich, dass die Wiener Landesregierung dieses Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringt und einen Antrag auf Aufhebung stellt. Dann ist es beim Verfassungsgerichtshof festzustellen, ob diese Verfassungswidrigkeit auch tatsächlich vorliegt“, sagt Politikwissenschaftler Gerd Valchars.

Das derzeitige Gesetz wurde von der Stadtregierung in Form von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) und Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS) immer wieder kritisiert, und Änderungen wurden eingefordert. Nach dem Ergebnis des Gutachtens ist man aber vorerst zurückhaltend. Man wolle es erst genauer prüfen und analysieren, heißt es heute aus dem Büro des zuständigen Stadtrats Wiederkehr.